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Autor Thema: Endlich in der WVP nun Einladung zum Gepräch beim TH  (Gelesen 1864 mal)

scooter007

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Endlich in der WVP nun Einladung zum Gepräch beim TH
« am: 19. Februar 2014, 09:01:11 »

Hallo zusammen

Meine freundin ist jetzt endlich nach 4 jahren in die wvp gekommen heute haben wir post vom th bekommen das sie zu einem persönlichen Gespräch mit Gehaltsnachweise kommen soll?? (Faxen wir doch jeden monat hin)

Hmmmm... muss sie sich sorgen machen, oder will sie schauen ob sie die erwerbsobligenheit erfüllt Vollzeit.....

Zu meiner Freundin sie ist 47 hat keinen Schulabschluss, keine Ausbildung, Kinder schon gross
Sie hatte letztes Jahr Vollzeit als Spielhallenaufsicht gearbeitet (netto 800.-) da verdient man ja eh nichts, davor hatte sie immer nur Teilzeitjobs war auch mal arbeitslos (selbst die frau vom A.Amt meinte das wird schwer in ihrem alter ohne ausbildung nen Vollzeitjob zu finden) selbst MXDonald xyz hat nur Teilzeitangeboten 25Std. woche
Jetzt hat sie einen neuen Job als servicekraft im resturante zwar auch nur TZ 100 Std. Monat aber verdient etwas mehr als der VZ job in der Spielhalle.

Kann der Th jetzt Stress machen? von wegen Vollzeitarbeiten, sie kommt eh nie über den Pfändungsbetrag

Sie hat letztes jahr sogar noch freiwillig zu ihrem VZ job auf 400€ gearbeitet wir durften die Pfänbarenbeträge selbst ermitteln und haben ca. 1/2 jahr dadurch 80€ Monat in den topf gezahlt damit schon mal was von den TH,Gerichts kosten weg ist

Wie gesagt auf was muss sie sich jetzt einstellen bei dem gespräch oder gibt das nur ein lockeres blablabla.. eigendlich ist der kontakt zum Th gut
Gespeichert
 

tomwr

Re: Endlich in der WVP nun Einladung zum Gepräch beim TH
« Antwort #1 am: 22. Februar 2014, 19:36:21 »

Es gibt normal keinen Grund für ein Gespräch in der WVP.
Man muss nur die Obliegenheiten nach §295 InsO beachten.
Gespeichert
 
 

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