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Autor Thema: Erbe höher als Restschuld  (Gelesen 2138 mal)

prazius

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Erbe höher als Restschuld
« am: 25. August 2013, 22:37:50 »

Hallo,

meine Oma ist im Ausland lebend, verstorben.
Das Erbe wird höher ausfallen, als meine anfänglichen Schulden.
WVP endet Juni 2014.

a) bekommt der TH trotzdem 50% oder nur den noch offenen Betrag ?

b) da ich nun "vermögend" bin, muß ich die Gerichts, Verfahrenskosten usw nun doch zahlen trotz der RSB ?

c) wenn alles beglichen wurde, endet dann meine Inso vorzeitig ?

Vielen Dank für die Infos...
Gespeichert
 

KarlPaul

Re: Erbe höher als Restschuld
« Antwort #1 am: 26. August 2013, 08:40:16 »

Vorab:
Du kannst das Erbe annehmen oder ausschlagen.

Nimmst Du es an bekommt der TH 50 %, wenn dann alles
bezahlt sein sollte, dann kann die RSB vorzeitig beantragt werden.
Ist der Betrag der 50 % sogar höher als der Saldo, dann kommt der
Differenzbetrag zurück.
Gespeichert
 

waldi

Re: Erbe höher als Restschuld
« Antwort #2 am: 26. August 2013, 11:31:30 »

b) da ich nun "vermögend" bin, muß ich die Gerichts, Verfahrenskosten usw nun doch zahlen trotz der RSB ?
Nicht trotz 'RSB', sondern trotz Verfahrenskostenstundung.
Gespeichert
 
 

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