"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Erbe während der WVP  (Gelesen 1991 mal)

sweety75

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Erbe während der WVP
« am: 09. März 2009, 19:17:16 »

Hallo habe da mal ne Frage.
Bin in der WVP und das ganze endet im Januar 2010 :-)
Jetzt ist meine Oma gestorben und meine Mutter erbt. Es wird so sein das meine Eltern mir evtl. einen Betrag X geben werden als Erinnerung
an meine verstorbene Oma.
Muss ich das nun dem IV melden oder wie muss ich mich verhalten. Es gibt kein Testament.

Danke für Eure Antworten.
Gespeichert
 

MissTraut

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 9
  • Offline Offline
  • Beiträge: 680
Re: Erbe während der WVP
« Antwort #1 am: 09. März 2009, 19:22:47 »

Hallo Sweety  :welcome_group:,

es ist doch so, dass Du nicht direkt geerbt hast. Wenn Deine Eltern Dir mit diesem Geld z.B. einen neuen Wohnzimmerschrank kaufen würden, dann müsstest Du davon auch nicht die Hälfte an TH abgeben oder Deine Eltern bezahlen Dir einen Urlaub, dann musst Du TH auch nicht mitnehmen  :lollol:

LG
MissTraut
Gespeichert
Bewältige eine Schwierigkeit
und du hältst einhundert andere von dir fern.
(Konfuzius)
 

sweety75

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Erbe während der WVP
« Antwort #2 am: 09. März 2009, 19:30:23 »

Ok danke also gilt das nur wenn man direkt Erbe ist .....

Danke trotzdem für die schnelle antwort  :cheesy:
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Erbe während der WVP
« Antwort #3 am: 09. März 2009, 20:47:34 »

Sie sind doch in der normalen Erbfolge noch garkein Erbe.
Das Kind ihrer Oma (ihre Mutter) lebt noch. Also können Sie garnicht von Ihrer Oma erben.
Es sei denn ihre Mutter verzichtet auf das Erbe. Aber so besch. wird sie ja wohl nicht sein.

Wenn ihre Mutter ihnen was gibt, von dem großen Erbe, dann geht es den TH nicht das Schwarze unter den Nägeln an.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz