Hallo zusammen.
Ich bin seit 3 Jahren in der Wohlverhaltensperiode und leider ist am 25.3. meine Mutter gestorben.
Ein Testament hatte sie nicht gemacht. Ihr gehörte das Haus (gebaut in den 50ern mit großem Sanierungsbedarf- Dach, Dämmung, Heizung, Fenster... da ist
nicht mehr viel mit los) in dem ich mit ihr lebte zur Hälfte, die andere Hälfte gehört meinem Vater, der jedoch nicht hier wohnt, da sie getrennt lebten(nicht geschieden).
Des weiteren hatte sie noch ein Girokonto mit ca 4000 Euro.
Ich habe auch noch einen Bruder, der auch in Privatinsolvenz (auch WVP) ist. Und dummerweise sind wir beide ziemlich planlos, was wir machen sollen.
Eigentlich hatte unser Vater gesagt, er wolle sich um alles kümmern- sprich Termin mit dem Notar ausmachen aber irgendwie geht nichts voran und ich mache
mir langsam Sorgen, das ich durch die Warterei meine Restschuldbefreiung gefährde.
OK... hier meine Fragen:
1):So wie ich es verstanden habe, musste ich die ersten 6 Wochen (die Zeit in der man das Erbe ausschlagen kann) nach dem Sterbetag, dem Treuhänder noch nicht
melden, das ich ein Erbe erwarte- eben weil ich ja auch die Möglichkeit gehabt hätte, es auszuschlagen. Diese 6 Wochen sind jetzt vorbei. Muss ich jetzt dem
Treuhänder etwas melden oder erst sobald ich beim Notar wegen der Testamentsvollstreckung (heisst das so, obwohl es kein Testament gibt?) war?
2):Es ist ja (vermute ich) so, daß mein Bruder und ich je 1/4 und mein Vater 1/2 der Haushälfte erben. Dann hat mein Vater seine Hälfte vom Haus, die ihm eh
schon gehörte plus den Erbteil von seiner Frau / unserer Mutter. Also gehört meinem Vater 3/4 und meinem Bruder und mir je 1/8 des Hauses.
Kann der Insolvenzverwalter verlangen, das ich das Haus bzw den Anteil verkaufe? Wie soll das gehen, wenn sich mein Vater oder Bruder weigern? Muss ich dann
den anteiligen Gewinn aus dem nicht stattfindenden Hausverkauf anderweitig aufbringen um den Treuhänder auszuzahlen? Wie soll das gehen-ich hab doch nix?
PS: ich habe eben noch ein längeres Gespräch mit meinem Vater gehabt und er hat sich "gekümmert" wie er sagt. Aber richtig schlau bin da noch nicht draus geworden...
Jetzt hat er meinem Bruder und mir vorgeschlagen, das wir ein "Erbauseinandersetzungsverfahren" bzw einen "Erbauseinandersetzungsvertrag" (?) machen sollen.
Das soll dann so ablaufen, das wir drei uns beim Notar treffen und dann diesen "Erbauseinandersetzungs-Vertrag"
unterschreiben bzw dieses Erbauseinandersetzungsverfahren betreiben.
Das soll bewirken, daß wir erst nach seinem (also unseres Vaters) Tod Zugriff auf das Erbe unserer Mutter haben (falls dann noch was da ist- aber so viel
wird aus dem Haus eh nicht rauszuholen sein).
Der Rechtsanwalt meines Vaters meinte wohl, daß das möglich sei, ohne das wir unsere Obliegenheiten verletzen- und angeblich sagt der Notar mit dem mein
Vater einen Termin ausgemacht hat ebenfalls, das das möglich wäre??
Das führt mich zu Frage
3):Stimmt diese Aussage des Rechtsanwalts? Ich habe nach "Erbauseinandersetzungsverfahren und Privatinsolvenz" gegoogelt, aber schlau bin ich daraus nicht
geworden.
Ich weiß, ich hätte mich viel früher um alles kümmern müssen- aber der Tod meiner Mutter hat mich so aus der Spur gerissen, daß ich gar keinen klaren
Gedanken fassen konnte.
Wichtig ist mir vor allem, daß ich meine Restschuldbefreiung erhalte... und gut wäre wenn ich noch ca ein Jahr in dem Haus wohnen bleiben kann (wenn denn
die Heizung noch so lange mitmacht)- spätestens dann will ich eh umziehen. Das Erbe ist mir nicht wirklich wichtig- viel wird da wohl eh nicht bei
rumkommen.
Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen...
Viele Grüße- Achim