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Autor Thema: Erhöhung der Pfändungsgrenze wegen Weiterbildungskosten?  (Gelesen 1908 mal)

madhura

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Hallo, ich habe vor eine berufliche Weiterbildung zu machen, da ja mein Leben
nach der Insolvenz auch noch weitergeht. Die Kosten dafür betragen monatlich
ca. 130,00 € Diese kann ich von meinem Pfändungsbetrag nicht berappen, kann
ich um diesen Betrag eine Erhöfung der Pfändungsgrenze beantragen?

Auch für diese Antwort bin ich sehr dankbar.
Gespeichert
 

paps

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Re: Erhöhung der Pfändungsgrenze wegen Weiterbildungskosten?
« Antwort #1 am: 24. Januar 2009, 22:55:32 »

asu meiner Sicht nein, da sie keinen unmittelbaren Vorteil für die Gläubiger daraus ziehen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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