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Autor Thema: Erschaft in der Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 2620 mal)

blaublau

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Erschaft in der Wohlverhaltensperiode
« am: 02. Juni 2008, 17:34:28 »

Ich bin noch ca. 3 Jahre in der Wohlverhaltensperiode in der Insolvenz.

Mein Vater ist jetzt schwer erkrankt und möchte gerne ein Testament machen, in dem Immobilien und auch  Geld vererbt werden sollen.

Es gibt jetzt hinsichtlich der Aussagen von unterschiedlich Notaren/Rechtsanwälten auch unterschiedliche Meinungen.

Meine Mutter soll als Vorerbin für mich eingetragen werden. Das funktioniert aber angeblich nicht für den Pflichtteil. Wie kann ich den Pflichtteil ganz oder teilweise retten?

Die Aussagen sind entweder das Erbe ausschlagen zugunsten meiner Kinder oder bereits vor dem Eintritt des Erbfalls eine Genehmigung  des Testaments unterschreiben, dass ich auf den Pflichtteil verzichte.

Was ist richtig? Wer weiß darüber Bescheid bzw. weiß einen wirklichsachkundigen Rechtsanwalt/Beratungsstelle???

 :gruebel:
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ThoFa

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Re: Erschaft in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 02. Juni 2008, 17:57:17 »

Hallo,

Erbe ausschlagen ist der richtige und einzige sinnvolle Weg.

MfG

ThoFa
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