"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Autokauf in der Wohlverhaltensperiode...  (Gelesen 3615 mal)

Amrod

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 85
Autokauf in der Wohlverhaltensperiode...
« am: 18. Februar 2010, 20:43:44 »

Hallo Ihr...

Eine Bekannte von mir ist in der Wohlverhaltensperiode. Nun hat ihr Auto den Geist aufgegeben und sie ist gezwungen sich ein anderes zuzulegen. So um die 2500 Euro, welche sie sich mühsam zusammengespart hat. Sie ist auch darauf angewiesen, allerdings nicht aus Arbeitsgründen, sondern wegen ihrem Baby.

Nun weiß ich, dass der IV im Grunde keinen Einfluss mehr darauf hat, was man mit dem ersparten Geld so anschafft (wohlgemerkt in der WP). Allerdings macht sie sich dennoch Sorgen und ich würde mich freuen, wenn Ihr zufällig auch den passenden Paragrafen aus dem Insolvenzrecht parat hättet. ich hab nämlich nix passendes gefunden.

LG Amrod
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Autokauf in der Wohlverhaltensperiode...
« Antwort #1 am: 19. Februar 2010, 17:33:18 »


Vermögenswerte für das Verfahren stehen im §35 InsO.

In der WVP gilt vorrangig §295 InsO.
Da neben dem Einkommen nur noch 1/2 Erbe abgetreten ist, können Vermögenswerte anderer Art angeschafft und behalten werden..
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Amrod

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 85
Re: Autokauf in der Wohlverhaltensperiode...
« Antwort #2 am: 19. Februar 2010, 21:01:18 »

Danke...   :thumbup:
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz