Hallo Forenmitglieder,
Vorab einige Infos - dann 2 Fragen > auf die Ihr evtl. einen guten Hinweis geben könnt:
In 1/2017, also 17 Monaten ist die WVP vorbei. Zahle mtl. 550,98 € an Th. Bin mit Haupt-u. Nebenjob unbefristet angestellt. Muss evtl. Steuererstattungen vom Finanzamt während WVP an Th zahlen.
Eine Uni hat mich diese Woche zum Fernstudium zugelassen (5 Semester).
1. Frage:
Jetzt will ich die Fernstudiumkosten im Steuerfreibetrag aufnehmen > dann erhöht sich mein Netto und ich zahle meinem Th mehr. Ich brauche das mehr an Netto aber für das Fernstudium > was kann ich machen? Einen Antrag/ eine schriftliche Erklärung bei Gericht stellen/ einreichen? Den Sachverhalt schildern, dass ich den zusätzlichen Steuerfreibetrag unbedingt zur Fortbildung brauche und die vorher gezahlten 550,98 € ja auch während des Fernstudiums weiter fließen. Zeigen die mir einen Vogel und schlagen sich lachend mit beiden Händen auf die Knie, oder gibt es eine Möglichkeit die durch das Fernstudium erlangte Steuerfreibetragserhöhung/Nettoerhöhung nicht abführen zu müssen?
Man könnte sich auch einfach jeden Monat für 400 € z.B. eine neue Spielkonsole kaufen > der Dumme, der ein Fernstudium aufnimmt & die Kosten im Steuerfreibetrag eintragen lässt steht schlechter da, als der der sich mtl. z.B. einen neuen Fernseher kauft. Da muß doch was gehen? . ?. ?. wie gesagt die monatlichen 550,98 € soll der Th ja auch während des Fernstudiums bekommen.
2. Frage
Ich beabsichtige für 2016 keinen Steuerfreibetrag mehr eingetragen zu haben > weil ich mir die Lohnsteuer von 2016 nach RSB in 2017 zurückholen möchte. Jetzt endet am 15.01.2017 die WVP. Kann der Th beim Abschlußbericht die RSB erst dann zulassen, Hinweis geben > wenn ich die Steuererklärung für 2016 gemacht habe und das Geld abgeführt wurde?
Wenn in ca. 3/2017 die RSB erteilt wurde, das FA die Steuererstattung in 12/2017 aber an Th überweist > komme ich dann überhaupt an die Steuererstattung?
Für Hinweise, Erfahrungen, Lösungsansätze wäre ich Euch sehr dankbar.
MfG,
Ernst