zunächst ersteinmal danke für die schockierende schnelle Antwort ;-)
Aber irgendwie bringt mich das Inso recht immer dazu auf eine Antwort wieder 10 neue Fragezeichen sehen.
Also um es hier genau zu machen:
wir sind nicht verheiratet es handelt sich um eine Person, was aber unerheblich ist.
Das Finanzamt hat folgendes verrechnet:
-Umsatzst. 08-02
-Ust. 11-02
-Zwangsgeld (in Höhe von 400,00) zu obiger Ust.
auf den Einkommenssteuerbescheid des Herren im Jahr 2006/2007
Die Restschuldbefreiung findet im Jahr 2006 (also März) statt
jetzt die neuen Fragezeichen:
um die Erstattung des Finanzamtes zu erlangen haben wir einen Steuerberater hinzugezogen, dessen Aufwand von dem Geld bezahlt werden sollte und
durch dessen Handeln erst die Erstattung möglich wurde. Da mein Partner nunmehr selbständig ist, müssen wir die Einkommenssteuererklärung abgeben. Ich sage hier immer wieder wir, aus Gewohnheit, da ichseine Sekretärin u.a. :-) bin.
Falls die Auslagen für den Steuerberater nicht ausgezahlt werden, hätte dies die Konsequenz, dass wir keine Erklärung mit Erstattungsbeträgen mehr abgeben können und dass wir den Steuerberater nicht mehr zahlen können, da wir offensichtlich von falschen Gedankengängen geprägt diesen beauftragt haben. Ist das Sinn und Zweck?
Prinzipiell sind wir davon ausgegangen, dass das Geld des Finanzamtes an unseren Treuhänder geht, da es sich noch um Erstattungsbeträge vor der Selbständigkeit aus einem Arbeitsverhältnis handelt und somit als zusätzliches Einkommen für die Jahre gewertet wird. Jedoch natürlich nicht, ohne die neuen Verbindlichkeiten zu tilgen. Wenn diese nun nicht mehr getilgt werden können aus dem Geld, weil das Finanzamt sich höchstrichterlich hat absegnen lassen, anderen Gläubigern gegenüber sich Vorteile zu ergattern, was ich übrigens immer noch nicht verstanden habe, trotz dreimaligen Lesens- heisst das für uns: Wir dürfen keinen Steuerberater mehr hinzuziehen und für das Finanzamt auch nicht mehr Geld - und wer is nu der Dumme? ;-)
unsere Vorgehensweise:
wir werden hier Einspruch erheben und dennoch anführen, was die Klägerin auch versucht hat. Dann auch auf die verschiedenen Steuerarten zu sprechen kommen - wie formuliere ich diesen Passus gewinnbringend? Bitte hier um Hilfe. Darüber hinaus habe ich noch vor die Rechnung des Steuerberaters geltend zu machen, da wir diese ja nun nicht übers Geschäft laufen lassen können. Eine entsprechende Kopie geht dann auch an den Treuhänder. Er soll dann im Sinne der Gläubiger und in unserem Sinne handeln, wie er es für richtig hält.
Bitte um Texthilfe und weitere Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise.
:coffee: Dankeschön :-)