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Autor Thema: Finanzamt - ESt, USt, Lastschriftverfahren - Blockade ?  (Gelesen 1397 mal)

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Finanzamt - ESt, USt, Lastschriftverfahren - Blockade ?
« am: 18. Januar 2014, 19:32:30 »

Guten Abend !

Ich habe mich in diesem Forum neu angemeldet. Ich bin seit einiger Zeit auf der Suche nach Informationen und hoffe, dass vielleicht jemand hier die Problematik kennt und mir dazu etwas schreiben würde.

Ich bedanke mich schon jetzt für jeden Kommentar !

Ich versuche, mich einigermaßen kurz zu fassen:

Seit 2010 bin ich in der WVP; mit meinem TH habe ich nie Schwierigkeiten gehabt. Das Finanzamt gehörte damals nicht zu den Gläubigern.
Pfändbare Beträge lagen bisher nicht vor (ich zahle Unterhalt für Kinder).
2013 habe ich mich selbständig gemacht - natürlich mit Vorgespräch mit meinem TH. Das Gewerbe ist ordnungsgemäß angemeldet; ich arbeite mit USt und führe diese auch monatlich ab.

2012 hat das FA meine ESt-Erstattung für 2011 direkt an den TH überwiesen. Eine Mitteilung darüber erhielt ich nicht. Der TH allerdings hat mich nachträglich um meine Zustimmung gebeten, dieses Geld verwenden zu dürfen. Es war nicht viel - und ich war auch einverstanden. Allerdings nicht mit dem Verhalten des FAs.

2013 erteilte ich dem FA eine Einzugsermächtigung für ESt- und USt-Vorauszahlungen. Dann erhielt ich eine Mahnung vom FA. Auf Nachfrage hieß es, dass Lastschriften aufgrund des laufenden Inso-Verf. nicht ausgeführt werden.

Nun habe ich eine schriftliche Anfrage an das FA gesendet, mit der Bitte, man möge mir die Hintergründe dieser Entscheidung erläutern, ich würde sie nicht verstehen. KFZ-Steuer wird problemlos abgebucht - anderes FA.
Ich wies auch darauf hin, das kein laufendes Verfahren besteht, da 2010 aufgehoben.

Die Antwort lautet, dass "aufgrund technischer und rechtlicher Gründe für die Dauer eines Insolvenzverfahrens keine Möglichkeit besteht, (...) vom Lastschriftverfahren Gebrauch zu machen."
Weiter heißt es: "Für die Dauer eines Insolvenzverfahrens, also auch für die Zeit der Wohlverhaltensphase, besteht seitens des Finanzamts die Verpflichtung, keine Bewegungen Ihres Steuerkontos automatisiert erfolgen zu lassen (...)"
Eine Darlegung, wo diese Verpflichtung geschrieben steht, findet sich nicht.

Argument KFZ-Steuer wird abgetan mit der Erklärung, der Wagen sei ja erst nach Eröffnung des Verfahren angemeldet worden.
Ich hatte allerdings auch zum Zeitpunkt der Eröffnung ein Auto. Die Steuern wurden abgebucht - sonst hätte ich es gar nicht angemeldet bekommen.

Auch warte ich in diesen Tagen auf eine erstmalige USt-Erstattung, die am 10.01. fällig gewesen wäre. Ich vermute, sie wurde wieder an den TH überwiesen - bin aber noch nicht sicher.


Ich habe das gewaltige Gefühl, dass ich hier behindert werde - und zwar nicht entsprechend der gültigen Vorschriften.

Sollte dies so sein - weiß da jemand, ob und wie man diesen Zirkus abstellen kann ?


Ich wünsche allen noch ein schönes Wochenende !
Gespeichert
 
 

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