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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Finanzamt plötzlich neuer Gläubiger in der Wohlverhaltensphase ?  (Gelesen 2676 mal)

Prinz Eisenherz

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Guten Morgen.
Nun nachdem ich am Wochenende ja schon etwas wiziges dazu hier eingestellt aber keine Meinungen bekommen habe stelle ich hier die Frage etwas ernsthafter.

Ich bin seit Juli 2010 in Insollvenz lebend.
Ich habe eigentlich nur drei Gläubiger wovon einer mein alter Lohnsteuerhilfeverein mit nur 100,00 € seine Forderung an erster Stelle Rangmässig stehen hat.
Dieser Betrag von 100,00 € wollte ich eigentlich persönlich begleichen obwohl ich da schon in Gerichtlich in Insolvenz leben war.Was nun die anzahl meiner mir bekannten Gläubiger betraf wusste ich was ich Ihnen im gesamtbetrag Schuldig war.Im erstgespräch mit TH zu Beginn fragte er mich auch,  ich solle mal überlegen, ob ich sonst noch irgendwo offene Forderungen hätte.Zunächst verneinte ich dies weil mir das mit dem Lohnsteuerhilfevereindort nicht zunächst bewusst war.
Dann aber fiel es mir wie Schuppen von den Augen.Ich gab auch diesen Betrag an, obwohl es ja eigentlich ein Witz ist.
Diese Forderung tauchte dann bei mir in der Forderungsliste dann in der Rangfolge der Forderungsliste die ich im Oktober erhielt an erster Stelle auf.
Wenn mann es mal Betrachte der Witz schlechthin gegenüber meinen zwei Gläubigern mit meinen Gesamtschulden.
Nun, ich konnte es nicht ändern und nahm es so hin.

Es ist aber bis heute Unbegreiflich, dieser lapidare Betrag von 100,00 € durfte ich nicht begleichen obwohl mein Damaliger Steuerberater auch diesbezüglich bei mir in der Wohnung war und versuchte persönlich das Geld einzutreiben.
Ich habe das aber verweigert obwohl es mir persönlich wiederstrebte.
Aber jetzt kommt es: Da ich mich jetzt seit zwei Jahren in Insolvenz befinde bin ich auch, weil ich sicherlich alle Vorgaben im Sinne des TH aber auch des Amtsgerichts Gewissenhaft bisher erledigt habe in der Wohlverhaltensphase.
Weil demm so ist,und es sich bei mir um ein Gestundetes schriftliches Verfahren handelt jetzt gefordert vom TH in dem sinn Ihm ab diesen Jahr eine Bearbeitungsgebühr zukommen zu lassen.
Diese 120,00 € muss ich aber selber zahlen.

Nun komme ich aber zur eigentlichen Frage:Das Finanzamt zählte bisher nicht zu meinen Gläubigern weil ich bedingt durch Berufliches Einkommen bis Oktober 2010 noch jedes Jahr eine Steuererstattung bekommen habe. Auch im vergangenden Jahr. Das Finanzamt hat kenntnis über meine Insolvenz gehörte aber nicht zu meinen Gläubigern bisher und steht auch nicht auf meiner Forderungsliste.Ich weiß das deshalb, weil ich schon mal ein erstattungbescheid vom Finanzamt bekommen habe die dann von denen direckt auf das TH Konto überwiesen wurde. Das Geld was ich über das Finanzamt als Steuererstattung für meine Lohnsteuererstattung bekam landete zunächst auf meinem Konto.Daraufhin, sendete ich den TH die Steuererklärung und den Erstattungsantrag aber auch das Geld auf das TH Konto.
Nun bin ich Rentner.
Ich bekomme nu zwei etwas höhere Bruttorenten.
Klar es ergeht die Pfändung.
Trotzdem bin ich Einkommenssteuerpflichtig seither.
Ich habe wiederum einen Steuerberater der für mich arbeitet.
Wiederum handelt es sich um den L:H:V.
Ein Jährlicher Mitgliedsbeitrag ist zu entrichten.
Den muss ich aber zahlen.

Nun habe ich die Zahlungsaufforderung eines höheren Geldbetrags vom Finanzamt bekommen.
Da ich aber schon im Frühjahr wusste wie hoch der Betrag werden würde ich aber mit solch einer Höhe nicht gerechnet habe war das für mich sehr einschneidend.
Dennoch, ich habe das Geld mir Mühsam an die Seite gelegt und könnte das auch begleichen.
Nun habe ich das Geld bisher nicht an das Finanzamt überwiesen.
Ich habe dann mal angefragt im TH Büro ob Sie vom Finanzamt auch diese Zahlungsaufforderung bekommen haben.
Das wurde verneint mit der bitte Ihnen diese Zahlungsaufforderung von mir aus zuzusenden.
Kommisch dachte ich noch.
Nun habe ich das Steuerbüro angerufen um zu erfahren wie ich mich verhalten solle und was passiert wäre, wenn ich das Geld angewiesen hätte.
Mann verwies dort aber zunächst auf den TH. dann aber wurde mir dann doch im Steuerbüro gesagt, dass ich das Geld nicht alleine Anweisen dürfe.
Zunächt einmal bleibt festzustellen wie mühsam es ist aus dem Unwissen heraus alles Gesetzmäßig richtig zu machen da die Deutsche Rechtssprechung in seinen irrungen und wirrungen selbst von Experten nur mühsam zu durchschauen ist.
Ich befürchte nun, wenn ich das Geld selbstständig ohne Mitteilung an den TH überwiesen hätte wäre ich in die Gefahr geraten das die Inso für mich gescheitert wäre.
Andererseits fürchte ich nun, dass die Finanzbehörde nun zu einer meiner neuen Gläubiger wird.
Was das nun wieder für folgen für mich hat weiß ich für meine Restliche Insozeit von dreieinhalb Jahre nicht.

1 Frage, werde ich das Geld zahlen müssen und werde ich es über des TH Büro abwickeln müssen indem ich denen das Geld zunächst gebe oder direkt nach des ok ? ans Finanzamt überweisen dürfen.

Frage zwei,Ich werde neben meiner Pfändung ja auch nächstes Jahr gezwungen sein jeden Monat im Hinblick auf zukünftige Steuererklärungen weiter 150,00 € jeden Monat zu Sparen um am Ende des Jahres meine Steuerschuld zu begleichen.
Eigentlich aber wenn man es genau nimmt darf ich ja kein Vermögen bilden!

Es verstehe dies Art der Demokratie mit seinem Grundgesetz und allen Gesetzen wer will.

Ich nicht.

Wer hat Ahnung und schreibt etwas dazu.

Ich versuche es mal zu Begründen.
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Prinz Eisenherz

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Re: Finanzamt plötzlich neuer Gläubiger in der Wohlverhaltensphase ?
« Antwort #1 am: 14. Januar 2013, 23:20:38 »

Ich denke, das zeigt mir mal wieder wie undurchschaubar der Deutsche Gesetzgeber mit allen seinen § ist.
Ich denke aber auch alle hier sind keine Experten und können oder dürfen keine Auskunft geben.
Es ist wie im Lotto. Für alle Antworten keine Gewähr.
Ich denke keiner hier ist Rechtsanwalt.
Bei solchen dingen wie ich sie geschrieben habe verweist man aber dann auf solchen oder aber dem TH.
Aber haben die Ahnung die da in den Büros der TH dienst tun.
Selbst bei solchen Dingen wollen viele die Mandanten weder Sehen noch Hören.
Man wird entweder abgewimmelt oder man bekommt einen Brief mit allgemeinen Verhaltensregeln, oder doch mehr warten wir es ab!

H
Noch nicht mal eine Schuldnerberatung hat Ahnung davon
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paps

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Re: Finanzamt plötzlich neuer Gläubiger in der Wohlverhaltensphase ?
« Antwort #2 am: 18. Januar 2013, 13:21:27 »

Ich war jetzt mal 3 Tage weg.
Ich dachte eigentlich, dass dieses einfache Thema bereits erledigt sei. ?

Aber vielleicht liegt es auch an dem langen Text ?

Zunächst halte ich fest:
- Eröffnung 2010
- Aufhebung und Ankündigung der RSB 2012

Zu den Problemen:
Die Reihenfolge in der Tabelle ist zunächst unerheblich, wenn alle den gleichen Rang haben. Die Reihenfolge in der Tabelle richtet sich dann nach dem Eingang der Anmeldung

Auch 100,- sind Schulden und der Gläubiger darf im Interesse der RSB nicht bevorzugt werden.

War die Steuererklärung und  die daraus resultierende Nachforderung für 2011, dann sind es Neuschulden und haben  nichts mit der Inso zu tun.
War der Zeitraum für 2010 so wären die Schulden für den Zeitraum vor und nach Eröffnung zu trennen.
Nur in diesem Falle wäre das FA zum Gläubiger im Insoverfahren geworden.

Auch Einkommenssteuernachzahlungen für 2012 und ff sind Neuschulden und unterliegen somit nicht der RSB.

Sie können die Nachzahlung auch in eine Vorauszahlung ändern, indem Sie die monatl. 150,- an das FA überweisen. Ein zuviel entrichteter Betrag geht dann an Sie zurück.

Die 120,- an den TH müssen Sie nur zahlen, wenn keine Kostenstundung für die WVP gewährt wurde. Bitte dazu nochmals die Beschlüsse vor/bei Eröffnung ansehen.

Wichtiger erscheint mir jedoch die Frage, ob der TH von den beiden hohen Renten weis.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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