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Autor Thema: Finanzamt will nach Jahren Geld zurück  (Gelesen 1926 mal)

alf

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  • Beiträge: 4
Finanzamt will nach Jahren Geld zurück
« am: 07. Februar 2013, 08:45:04 »

Hallo,
folgendes Problem,
wir befinden uns im 6 Jahr der Privaten Insolvenz.
Als die Inso für uns Eröffnet wurde, mussten wir damals rückwirkend die Steuererklärung machen, was wir auch umgehend getan haben und seit dem sowieso jedes Jahr auch machen. Soweit so gut.
Das erstmal alles zum TH ging war uns klar und auch völlig legitim.
Danach bekamen wir zwar Schwierigkeiten die Erstattung zu erhalten, aber auch dieses Problem wurde beseitigt bis auf einmal alles anders wurde.
Folgendes Problem. Angeblich haben wir wohlbemerkt aus dem Jahr 2005 oder 2006 (erhielt keine genaue Auskunft) bislang eine Offene Steuerforderung ( nicht hoch ausser für uns ) die sie jetzt geltend machen möchten.
Da fragt man sich ist dies auch rechtens? Wir konnten ja nicht mehr tun ausser eine Einkommenssteuerklärung zu machen. Und haben niemals Bescheid erhalten das etwas offen ist.
Heute nach Jahren bekommen wir ein Schreiben wo es erstmalig aufgeführt ist, allerdings nur der Betrag nicht das Jahr.
Das kann doch nicht rechtens sein, oder? Hätte das Finanzamt dann nicht damals sich als Gläubiger melden müssen, während der Eröffnung?
Abgesehen davon haben wir in der Wohlverhaltensperiode Geld auf unser Konto Erstattet bekommen. Finanzamt macht es sich einfach mit der Auskunft, da hatten Sie Glück, da wurde geschlafen... als wir Sie darauf aufmerksam gemacht haben das wir schließlich schon geld erhielten.
Das kann doch nicht wirklich normal sein, oder??
Also hat das Finanzamt sich gesagt wir warten, die kriegen wir schon? Hätten Sie es uns damals nicht schriftlich mitteilen müssen... Und bitte nicht falsch verstehen, hätten wir es damals erfahren hätten wir das Finanzamt als Gläubiger angegeben, aber eigentlich hätten die sich damals doch auch melden müssen, oder seh ich das falsch? Schließlich findet die Eröffnung ja nicht im Keller statt, sondern dafür das sich ein jeder Gläubiger melden kann. Es ist doch so das z.b. Wenn jetzt einer kommt und sagt Herr Meier hat damals Rechnung , Miete egal was nicht bezahlt es zu spät für Ihn ist es jetzt geltend zu machen. Oder bin ich jetzt auf dem Holzweg?

« Letzte Änderung: 07. Februar 2013, 08:54:12 von alf »
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Der_Alte

  • Gast
Re: Finanzamt will nach Jahren Geld zurück
« Antwort #1 am: 07. Februar 2013, 14:21:18 »

Forderungen des Finanzamtes aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung sind Insolvenzforderungen und hätten vom FA angemeldet werden müssen.
Solange die RSB nicht erteilt ist, kann das FA in der WVP eine Verrechnung alter Steuerschulden (auch angemeldeter) mit Erstattungen vornehmen. Nach erteilter RSB muss man das FA darauf hinweisen, dass die RSB erteilt wurde und die Forderungen damit erloschen sind.
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