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Autor Thema: Forderung aus unerlaubter Handlung  (Gelesen 1548 mal)

sun30friend

  • Gast
Forderung aus unerlaubter Handlung
« am: 04. Dezember 2015, 14:37:14 »

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe mal wieder eine Frage an die Wissenden unter Euch.
ich habe zwei Forderungen aus unerlaubter Handlung, die ich auch anerkannt habe und die ich auch nach
der RSB begleichen muss.

jetzt bekommen diese Gläubiger ja jährlich einen Betrag X aus dem gepfändeten Einkommen.

Was darf der Gläubiger nach RSB dann von mir fordern? Ursprünglich angemeldete Forderung minus Zahlungen während der WVP
oder laufen während der WVP noch neue Zinsen auf?

Danke und Gruß
Flo
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Forderung aus unerlaubter Handlung
« Antwort #1 am: 07. Dezember 2015, 17:37:08 »

Die Zinsforderungen auf die Ansprüche aus unerlaubter Handlung werden von der RSB nicht erfasst. Das hat der BGH vor einigen Jahren festgestellt.
Allerdings wäre ggf. Verjährung älterer Zinsansprüche zu prüfen.
Oft genug schließt man mit dem Gläubiger einen Vergleich über den noch an ihn zu zahlenden Betrag.
Gespeichert
 
 

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