Hallo zusammen,
im Juni 2014 beantragte ich Regelinsolvenz als Privatperson, ich war mit meinem Exmann selbständig tätig, jedoch hatte jeder einen Gewerbeschein.
Im Juli 2015 war der Schlusstermin. Am 12. August 2015 erhielt ich vom AG den Aktenvermerk vom 7.08.2015, indem das Verfahren aufgehoben und die Restschuldbefreiung angekündigt wurde.
Am 7.09.2015 erhielt ich eine Postzustellungsurkunde vom Finanzamt des Bezirks, in den mein Exmann nach der Trennung in 2004 hingezogen war, bereits 2003 gab ich mein Gewerbe auf, die Scheidung war 2009. Das dortige FA forderte von mir eine hohe fünfstellige Summe, welche bis zum 30.September 2015 bezahlt werden sollte. Ich selbst wohnte/arbeitete jedoch nie in dem Bezirk.
Was bis Ende 2003 aus der gemeinsamen Selbständigkeit aufgelaufen war, meldete ich in der Gläubigerliste an. Zunächst zahlte ich einige Jahre lang monatliche Raten ab, jedoch wurden die Schulden nicht weniger. Die Summe war mit meinem Gehalt einfach nicht zu stemmen. Deshalb meine späte Insolvenz.
Nach der Forderung des Finanzamtes fiel ich aus allen Wolken, vor allem weil die Beträge/Zeiträume zum einen völlig identisch mit denen sind, die in der Tabellenanmeldung durch das für mich nun zuständigen Finanzamt gelistet sind, zuzüglich horrender Beträge an Steuer-Vorauszahlungen für die Zeit nach meiner Trennung, dazu Gebühren und Säumniszuschläge.
Deshalb kontaktierte ich die mir zugeteilte Sachbearbeiterin des IV und teilte ihr dies mit, verwies auf den Schlusstermin und erklärte ihr den Sachverhalt.
Hier ihre schriftliche Antwort:
Das Finanzamt... hat sich gemeldet und die Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet.
Ich habe das Finanzamt angeschrieben und darauf hingewiesen, dass von Ihnen keine Zahlungen erfolgen dürfen und Abstand von weiteren Mahnungen genommen wird. Ich gehe davon aus, dass das Thema Finanzamt in ... für Sie hiermit erledigt ist.
Mit freundlichen Grüßen....
Sie ging gar nicht auf die Thematik ein. Auf meine weiteren emails antwortete sie nicht mehr. Versuche, sie zu erreichen, schlugen fehl. Auch die erweiterte Tabelle sandte sie mir nicht zu.
Die Forderungen dieses FA machen fast 80% der regulären, durch mich angemeldeten Schulden aus. Kann ich da noch was machen? Das ist doch nicht korrekt, oder?
Schöne Grüße,
freiheit88