"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Frage bzgl. Verrechnung  (Gelesen 2011 mal)

baerchen19801

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Frage bzgl. Verrechnung
« am: 26. April 2010, 14:38:51 »

Hallo, habe mal ne Frage.

Ich bin in der Restschuldbefreiung.

Habe einen Schaden an meinem Auto, durch einen heruntergefallenen Dachziegel.

Laut meiner Insolvenzverwalterin darf die Entschädigungszahlung an mich erfolgen.

Nun bekam ich von der Versicherung ein Schreiben dass sie das Geld nicht an mich zahlen, da sie die Entschädigungssumme mit einem offenen Betrag welchen ich bei der Versicherung noch habe, verrechen.

Wollte mal wissen ob das rechtens ist, dass die Versicherung das Geld einbehält.
Muss ja irgendwie den Schaden beheben lassen.

Danke für die Antworten
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Frage bzgl. Verrechnung
« Antwort #1 am: 26. April 2010, 19:24:58 »

Hat  die Versicherung den offenen Betrag zur Tabelle gemeldet?

Wenn ja, kann in der WVP mit eigenen Forderungen aufgerechnet werden.

Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

baerchen19801

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Frage bzgl. Verrechnung
« Antwort #2 am: 26. April 2010, 20:22:30 »

Und wieso dürfen die das??

weil es ist ja ein Schadensersatz,

der Schaden wird ja nicht von meiner Versicherung übernommen, sondern von der Versicherung des Hausbesitzers, dessen Dachziegel mir auf das Auto gefallen war.
Aber die Versicherung ist die gleiche wie diese wo ich offene Beträge habe, welche aber mit in die Insolvenz eingegangen sind.

Es wäre doch aber auch nicht rechtens dass nur dieser Gläubiger mit seiner Forderung verrechnet, weil es sind ja noch andere Gläubiger vorhanden, oder??

Meine Insolvenzverwalterin meinte auch da es Schadensersatz ist wäre dies an mich auszuzahlen und dürfte nicht in die Insolvenzmasse einfliesen.
Gespeichert
 

Paula41

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 3
  • Offline Offline
  • Beiträge: 186
Re: Frage bzgl. Verrechnung
« Antwort #3 am: 27. April 2010, 09:56:06 »

Hallo,

es geht ja auch nicht in die Masse.

Die Versicherung erstattet den Schaden und rechnet die Erstattung zeitgleich gegen eigene Forderungen auf. Das mag nicht schön sein, ist aber so.

Von der anderen Seite betrachtet auch völlig logisch. Sie müssten ja sonst was auszahlen obwohl noch Forderungen bestehen.

mfg
Paula41
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz