Hallo Ihr lieben!
Es geht um folgendes:
Mein Mann hat einen neuen Arbeitgeber ab dem 01.11.2014 und somit andere Konditionen. :juchu:
Nun sind wir etwas verwirrt was das Pfänden betrifft. :gruebel:
Also klar ist, dass vom Gehalt nicht gepfändet werden kann, da er unter der Pfändungsgrenze liegt.
ABER es sind folgende Konditionen neu:
Während der Probezeit erhält der Arbeitnehmer eine monatliche Brutto-Vergütung (Grundgehalt) in Höhe von EUR !!!!. Zusätzlich wird mit dem Gehalt des 7. Monats eine einmalige Zahlung von EUR 1.000,- gewährt. Nach Ablauf der Probezeit erhöht sich die Vergütung auf EUR !!!!. Zusätzlich wird mit dem Gehalt des 13. Monats eine einmalige Zahlung von EUR 1.000,- gewährt.
So, laut Internetrecherche heißt es:
Unpfändbare Bezüge sind zum Beispiel: - Urlaubsgeld
- Zahlungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treuegelder
- Aufwandsentschädigungen, Auslöse und sonstige soziale Zulagen
- Gefahren, Schmutz- und Erschwerniszulage
-
die Hälfte des Weihnachtsgeldes oder des 13 Monatsgehalts, aber dieses darf 500 Euro nicht überschreiten - monatliche Leistungen auf vermögenswirksame (spar) Verträge
- Einzahlungen für die Riester-Rente (Pfändungsschutz Altersvorsorge)
Was und wieviel wird dann gepfändet? der letzte Teil des Satzes (aber dieses darf 500 Euro nicht überschreiten) verwirrt mich etwas.
Und was ist mit der einmaligen Zahlung mit dem Gehalt des 7. Monats? Als was zählt dieses und wie sieht es dort mit der pfändung aus? :dntknw:
Ich weiß, wieder viele Fragen aber Ihr habt mir bisher immer toll geholfen und ich hoffe Ihr könnt mir dieses Mal wieder helfen und mir das erklären (vielleicht sogar anhand eines Beispiels
)
Wünsche euch noch einen schönen Abend!!