Hallo erstmal,
mein Inso Verfahren wurde im März 08 eröffnet, und ich bekam dann ende Februar Post vom Gericht mit dem Protokoll und dem Beschluss:
1. Das Insolvenzverfahren wird nach Vollzug der Schlussverteilung und rechtskräftiger Ankündigung der Restschuldbefreiung aufgehoben.
2. Dem Schuldner wird Restschulbefreiung erteilt werden, wenn er für die Zeit von 6 Jahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, also ab dem märz 08 seine Obliegenheiten erfüllt und von Insolvenzgläubigern oder Treuhänderin Versagungsgründe nicht wirksam geltend gemacht werden.
dazu noch ein Protokoll mit meinen Obliegenheiten und Gründen. Denke mal das das Standard ist nach den 2 Jahren, also befinde ich mich nun in der WVP oder ?
nun ist es in den 2 Jahren so gewesen, das ich auf meiner Lohnabrechnung immer den gleichen Gläubiger als Pfändungsempfänger hatte. In der März, und auch in der April Abrechnung stand der immer noch drauf. Sollte den Pfänbaren Betrag nun nicht schon seit April meine Treuhänderin bekommen ? Mir wurde gesagt das sich nach den 2 Jahren der Treuhänder beim Arbeitgeber anmeldet, um zu klären wo die Pfändungsbeträge hingehen sollen. Muss ich das nun machen oder läuft da alles noch richtig ? Soll ich beim Arbeitgeber nachfragen ? Ich wurde auch nicht aufgefordert vom Treuhänder oder Gericht sowas selber zu klären wer wann die Pfändungsbeträge bekommt. Bevor ich nun ende Mai die Abrechnung bekomme wollt ich jetzt hier nochmal fragen wie das nun läuft, und ob ich mich da selber drum kümmern muss.
Noch ne kurze Frage, ich ziehe bald um mietrvertrag ist auch unterschrieben ... Ich habe beim Gespräch mit dem Vermieter angegeben das ich Insolvenz habe, hätte ich das dann nicht machen müssen in der WVP ?? Er hat zwar erst komisch geschaut, aber ich hab ihm alles erklärt. Er hatte dann gemeint jede rmacht mal nen Fehler, und sah das dann auch nicht so eng.
Hab ich mich da also jez umsonst soweit ausm Fenster gelehnt ^^ Ich war halt ehrlich naja ..
Vielen Dank schonmal