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Autor Thema: frage zur lohnabrechnung  (Gelesen 3538 mal)

Momo72

frage zur lohnabrechnung
« am: 15. September 2015, 21:52:23 »

hallo liebe foris!
ich habe nun eine frage zur lohnabrechnung meines mannes. er ist in der WVP einer PI
er arbeitet bei einer zeitarbeitsfirma, unterhaltspflichtige personen gibts keine (ich werde laut gerichtsbeschluß nicht berücksichtigt da ich selber arbeiten gehe), kinder hat er auch keine
das problem ist nun das die firma ihm immer ein wenig mehr als 1078 euro auszahlt wo ja meines wissens nach derzeit die pfändungsgrenze liegt. wir haben schon den TH darauf angesprochen und den vorgesetzten meines mannes auch schon. irgendwie tut sich nur nichts. wir möchten aber gerne eine erklärung haben ob wir das geld behalten dürfen oder nicht. ich liste einfach mal auf was da auf der abrechnung steht

normalstunden: 1478,93
mehrarbeitsstunden: 122,35
azk-depotaufbau: -122,35 (da wird ein stundenkonto aufgebaut-ist bei leihfirmen so üblich)
anr. auftr.bez. zulagen: 104,02
überstundenzuschlag: 5,95
gesammtbrutto:  1588,90

gesetzliches netto 1148,17
überwiesen an den TH wurde 46,28
ausgezahlt an meinen mann  1101,89

also ich dachte immer alles was auf der abrechnung steht außer die 1078 euro würde einfach an den TH gehen. oder gibt es evtl zahlungen die nicht abgeführt werden, oder zumindest zum teil nicht?

hoffe es stehen alle erforderlichen infos hier im text. wenn nicht einfach fragen
danke
momo
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waldi

Re: frage zur lohnabrechnung
« Antwort #1 am: 16. September 2015, 12:17:37 »

Nein, alles was über den Grundbetrag hinausgeht, ist nur zu gewissem Prozentsatz pfändbar. Damit der Schuldner auch Anreiz hat, entsprechend mehr zu verdienen.

Ein Blick in die aktuelle Pfändungstabelle 2015 zeigt, das die Abrechnung auf den Cent korrekt ist.
Gespeichert
 

Momo72

Re: frage zur lohnabrechnung
« Antwort #2 am: 16. September 2015, 15:06:16 »

ah ok
ich hab grade einen blick in die liste geworfen. man schaut also einfach in die tabelle nettoverdienst in unserem fall 1140-1149,99 euro demensprechend abzuführen 46,28

ich hatte immer gedacht man würde das berechnen nettoverdienst - 1078 euro = abzuführender betrag

im letzten monat wurde ihm auch mehr ausgezahlt. ich werde seine abrechnung nochmal raussuchen und mit der tabelle vergleichen, evtl war das ja dann doch korrekt
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bullirider

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Re: frage zur lohnabrechnung
« Antwort #3 am: 16. September 2015, 20:38:28 »

Hallo,
von den Mehrarbeitsstunden dürfen nur 50 Prozent angerechnet werden. Ich habe bei meiner Regelinsolvenz ca. 3500 Euro von unserem Steuerberater, welcher die Lohnabrechnungen durchgeführt hatte mit Erfolg zurückgefordert.
Grüße aus dem wilden Süden
Garry
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Momo72

Re: frage zur lohnabrechnung
« Antwort #4 am: 16. September 2015, 20:44:20 »

ah ok
danke für die info. überstunden hatte mein mann jetzt zwar nicht ausgezahlt bekommen, aber wissen schadet nie  :thumbup:
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Insoman

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Re: frage zur lohnabrechnung
« Antwort #5 am: 16. September 2015, 23:47:49 »

Die Berechnung geht auf die 7/10-Regelung zurück (§850 c (2) ZPO).
Danach gilt für nicht Unterhaltspflichtige, dass Ihr Arbeitseinkommen, soweit es den Sockelfreibetrag übersteigt, zu 70% gepfändet werden kann.
Es besteht also immer zumindest ein kleiner Anreiz, auf Mehrverdienst hinzuarbeiten, wenn 30% davon pfändungsfrei bleiben.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

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