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Autor Thema: frage zur Pfändung  (Gelesen 1733 mal)

barny

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frage zur Pfändung
« am: 13. Juni 2009, 12:26:48 »

hallo erstmal,
 hab da mal ne frage.
 Bin seit 6.2007 in PI.
Wohlverhaltensperiode  seit anganf 2008.
Vor Pi  hat ein Gläubiger gepfändet, was er nun auch noch macht, also geht der Th erstmal leer aus. Der Th sagte mir das geht nun 2 Jahre so..
aber ist das richtig ? und was passiert danach ?


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Feuerwald

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Re: frage zur Pfändung
« Antwort #1 am: 13. Juni 2009, 12:31:47 »


aber ist das richtig ?
- der Gläubiger pfändet nicht, der macht sein Recht aus einer Lohnabtretung geltend. Das ist zulässig, längstens jedoch 2 Jahre ab Eröffnung, sofern der Arbeitsvertrag eine solche Lohnabtretung nicht ausschließt. 

und was passiert danach ?
- dann wird der Treuhänder seine Abtretung dem Arbeitgeber offen legen und die pfändbaren Betrag einziehen.
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barny

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Re: frage zur Pfändung
« Antwort #2 am: 14. Juni 2009, 10:39:51 »

hallo,
 danke für die antwort.
 Da bin  ich aber beruhigt, dachte schon ich muss das vielleicht  dann doppelt zahlen , weil der Betrag bis dahin ja noch nicht beglichen ist .
« Letzte Änderung: 14. Juni 2009, 10:46:26 von barny »
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rookie

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Re: frage zur Pfändung
« Antwort #3 am: 16. Juni 2009, 18:15:47 »

 :whistle:
« Letzte Änderung: 16. Juni 2009, 18:17:44 von rookie »
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