Hallo paps,
Könnten Sie dann wenigstens mal die Einträge dort ohne Namen /Aktenzeichen IV(IK) ...hier einstellen?
Hier:
I.In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des ......... , geb. am ............, .........., .........., ................
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 27.12.06, um 11.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.Zur Treuhänderin (§ 313 InsO) wird ernannt: Frau Rechtsanwältin ..............,.............., ..............., ...................
II.Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.01.07 unter Beachtung des §174 InsO bei der Treuhänderin anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Treuhänder unverzüglich mitzuteilen, welche Siche-rungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungs-grund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Treuhänder leisten. Die angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 312 Abs. 1, 2 In-sO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 09.02.07 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts ............, .............., ............, .............. niedergelegt. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 09.03.07. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
.............., den 27.12.06
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts ................
Das wars, mehr steht nicht drin!
MfG
mylord