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Autor Thema: Gehaltsabrechnung nach Ablauf der WVP  (Gelesen 9846 mal)

waldi

Re: Gehaltsabrechnung nach Ablauf der WVP
« Antwort #20 am: 16. Juni 2016, 11:58:40 »

Zuflußprinzip / Zuflusszeitpunkt findet hier keine Anwendung.
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ManatWork

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Re: Gehaltsabrechnung nach Ablauf der WVP
« Antwort #21 am: 16. Juni 2016, 13:24:45 »

Danke Ihr Beiden,

Ja, das ist da die Frage, geht es darum was bis zum 20. verdient ist, auch wenn es erst später ausgezahlt wird, oder so wie Mekki schreibt, geht ihn nix an, da nach Ablauf der Abtretungserkärung.

Wie ich eingangs beschrieben hatte, war es bei meinem Quartalsbonus eben so, dass ich den nicht über 3 Monate aufteilen durfte, obwohl er sich ja nach meinen Leistungen in 3 Monaten berechnete, die Begründung war damals eben Zuflussprinzip.

Fakt ist, am 20.6. liegt mir keine Gehaltsabrechnung vor und auch kein Geldeingang.

Zu diesem Thema gibt es eben diese beiden Meinungen. Es wundert mich, das dies richterlich noch nicht geklärt wurde, aber wahrscheinlich sind eben alle froh das es endlich vorbei ist...

Viele Grüße und danke.
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waldi

Re: Gehaltsabrechnung nach Ablauf der WVP
« Antwort #22 am: 16. Juni 2016, 13:50:48 »

Nochmals die Nachfrage:
Bei wem genau liegt denn die Abtretungserklärung, aus welcher das Ende der Abtretung ersichtlich ist.
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ManatWork

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Re: Gehaltsabrechnung nach Ablauf der WVP
« Antwort #23 am: 16. Juni 2016, 15:51:14 »

Sorry Waldi.

Bin mir jetzt nicht sicher ob ich die Frage richtig verstehe. Die Abtretungserklärung liegt wohl beim Treuhänder, der sie allerdings nicht dem AG vorgelegt hat, ich führe selber ab. Die Abtretungserklärung hat ne Laufzeit von 6 Jahren, beginnend ab Eröffnung Inso, also vom 21.06.2010 - 20.06.2016. Oder hab ich da jetzt einen Denkfehler.

Grüße
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waldi

Re: Gehaltsabrechnung nach Ablauf der WVP
« Antwort #24 am: 16. Juni 2016, 19:06:04 »

Abtretung bedeutet, dass eine Forderung - zum Beispiel aus Arbeitsleistung - ganz oder teilweise an jemand anderes auszuzahlen ist, sprich abgetreten wird.

Dies aber ist ja hier nicht der Fall.

Was ich damit sagen will:
Auf dem Ende der Abtretungserklärung 'rumzureiten', dürfte der falsche Ansatz sein; denn es gibt keine solche.

Demzufolge also wieder eine andere Ausgangsituation, zu welcher es dann die berühmten vier verschiedenen Meinungen von drei verschiedenen Fachleuten gibt.
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ManatWork

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Re: Gehaltsabrechnung nach Ablauf der WVP
« Antwort #25 am: 16. Juni 2016, 19:14:17 »

Danke Waldi, es hilft nix, ich werd morgen den Treuhänder anrufen, seine Meinung zählt...

Die Hoffnung stirbt zuletzt...

Grüße und schönen Abend.
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