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Autor Thema: Gehaltsvorschuss in der Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 2277 mal)

Selli

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Gehaltsvorschuss in der Wohlverhaltensperiode
« am: 10. Juli 2014, 15:48:23 »

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Ich bin seid letztem Jahr in der Wohlverhaltensphase.

Da ich im Außendienst mit dem PKW unterwegs bin kann ich von meinem Arbeitgeber einen Gehaltsvorschuss beantragen, um mir einen neuen PKW zu kaufen.

Ist das auch im meinem Fall möglich? Muss ich meinen Insolvenzverwalter fragen? :gruebel:

Danke für die Beantwortung! :wink:

Gruss Selli

nur noch 41 Monate! :thumbup:
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Seit 05.01.2012 in PI
letzter Gerichtstermin 03.04.2013
PI Ende 05.01.2018
RSB 12.02.2018
 

eidechse

Re: Gehaltsvorschuss in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 10. Juli 2014, 16:56:48 »

Das Problem wird sein, dass dieser Gehaltsvorschuss keinerlei Auswirkungen auf die abzuführenden pfändbaren Beträge haben darf. Macht das der AG mit? Mal abgesehen davon, dass es wohl eher nicht um einen Gehaltsvorschuss sondern um ein Darlehen gehen dürfte. Und wenn der AG den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens an den TH abführen muss, dann bleibt nichts übrig was der AG einbehalten könnte, wenn man es ganz streng rechtlich sieht.
Gespeichert
 

steinbring2002

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Re: Gehaltsvorschuss in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #2 am: 24. Juli 2014, 18:35:07 »

Also ich habe auch ein Vorschuss mir geben lassen. Habe nicht bei meinem TH erst gefragt.
Natürlich musste ich es,
nur noch von dem verbleibenden Gehalt was nach Pfändung überbleibt bezahlen. :thumbup:
Aber es war kein Problem für meinen TH.
Hoffe Dir geholfen zu haben LG Conni  :biggrin:
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Liebe Grüße Conni :-)
 
 

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