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Autor Thema: Gericht hat noch alte Adresse - Treuhänder die Neue  (Gelesen 3343 mal)

Ina

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Gericht hat noch alte Adresse - Treuhänder die Neue
« am: 02. Dezember 2014, 21:00:30 »

Ich bin vor ein paar Jahren umgezogen und habe das dem TH auch angegeben ...er hat das aber nicht dem Gericht weitergeleitet.
Habe gerade gesehen, dass das Gericht noch meine alte Adresse hat. Der Treuhänder hat schon lange die Neue von mir bekommen. Kann es da Probleme geben? WVP ist letzte Woche abgelaufen. Der Sachbearbeiter des TH hat gesagt, dass das nicht problematisch wäre. Sie würden das dem Gericht beim nächsten Bericht nachreichen.
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waldi

Re: Gericht hat noch alte Adresse - Treuhänder die Neue
« Antwort #1 am: 04. Dezember 2014, 09:39:24 »

Egal was der TH sagt oder nicht sagt:

Unbedingt die Adressänderung dem Gericht mitteilen!
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Ina

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Re: Gericht hat noch alte Adresse - Treuhänder die Neue
« Antwort #2 am: 04. Dezember 2014, 11:20:05 »

Habe ich gemacht ...war überhaupt kein Problem.
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Momo72

Re: Gericht hat noch alte Adresse - Treuhänder die Neue
« Antwort #3 am: 04. Dezember 2014, 12:19:13 »

ich kann waldi da nur zustimmmen, denn die lieben sachbearbeiterinnen bei den treuhändern sind meiner erfahrung nach nicht diejenigen die grad viel ahnung von der materie haben  :uneinsichtig:
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Ina

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Re: Gericht hat noch alte Adresse - Treuhänder die Neue
« Antwort #4 am: 10. Dezember 2014, 18:48:38 »

Eine Frage habe ich noch: " Die Insolvenzgläubiger erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung. Falls die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt werden soll, muss der Antrag einschließlich der Unterlagen zur Glaubhaftmachung der Versagungsgründe dem Gericht fristgerecht vorliegen." Bedeutet das, dass binnen zwei Wochen die Versagungsanträge gestellt werden müssen? Sonst sind die Anträge nach zwei Wochen verfristet oder sind Stellungnahme und Versagunsantrag zwei paar Schuhe mit anderen Fristen?

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waldi

Re: Gericht hat noch alte Adresse - Treuhänder die Neue
« Antwort #5 am: 10. Dezember 2014, 19:33:11 »

Ein Versagungsantrag ist eine qualifizierte Art der Stellungnahme.
Läuft also auf gleicher Sohle.
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Ina

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Re: Gericht hat noch alte Adresse - Treuhänder die Neue
« Antwort #6 am: 10. Dezember 2014, 19:36:26 »

Ein Versagungsantrag ist eine qualifizierte Art der Stellungnahme.
Läuft also auf gleicher Sohle.


Heisst: wenn binnen 14 Tage nix kommt, dann ist das durch? Wurden die Gläubiger eigentlich alle angeschrieben oder hat das Gericht nur veröffentlicht? Durch die gewählte Formulierung kann man von öffentlicher Bekanntmachung ausgehen.
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flippi09111

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Re: Gericht hat noch alte Adresse - Treuhänder die Neue
« Antwort #7 am: 21. Dezember 2014, 12:42:30 »

Zitat
Heisst: wenn binnen 14 Tage nix kommt, dann ist das durch? Wurden die Gläubiger eigentlich alle angeschrieben oder hat das Gericht nur veröffentlicht? Durch die gewählte Formulierung kann man von öffentlicher

Die Gläuber können in dieser Zeit, noch relativ einfach, Versagungsgründe angeben, kommt in dieser Zeit jedoch nichts, wird Dir erstmal die Restschuldbefreiung erteilt. Geschafft hast Du es dann aber noch lange nicht, denn die Gläubiger haben dann noch ein Jahr Zeit (ab Erteilung, also RSB am 12.12.14 erteilt, bis 12.12.15 Zeit) , die RSB nachträglich zu widerrufen, jedoch reicht hier dann nicht mehr nur eine Fahrlässigkeit aus, hier muss der Gläubiger jetzt den Vorsatz belegen und er muss dadurch eine erhebliche Beeinträchtigung erlitten haben.
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Meine Beiträge dienen nicht als Rechtsberatung, auch gebe ich keine Rechtsberatung, da ich dafür nicht legitimiert bin. Meine Beiträge spiegeln nur meine eigenen Erfahrungen bzw. die Erfahrungen anderer wieder.
 

KarlPaul

Re: Gericht hat noch alte Adresse - Treuhänder die Neue
« Antwort #8 am: 21. Dezember 2014, 13:10:52 »

Schwerlich ein Versagensgrund.
Um nicht in dieses Kommunikationsproblem zwischen TH und Gericht zu tappen hatte ich solche Adreßänderungen
immer an beide geschickt.
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Insokalle

Re: Gericht hat noch alte Adresse - Treuhänder die Neue
« Antwort #9 am: 21. Dezember 2014, 19:19:14 »

Zitat
Schwerlich ein Versagensgrund.

Das denke ich auch.
Aber es geht an sich nicht um etwaige Kommunikationsprobleme, sondern § 295 sieht die Mitteilung der Adressänderung an Gericht und TH vor. Wenn man es an einen der beiden versäumt hat, kann man es zügig nachreichen.
Es sollte außerdem im Interesse des Schuldners liegen, dass ihn die Post von beiden Stellen erreicht. Wer möchte schon den Beschluss über die Erteilung der RSB verpassen?
« Letzte Änderung: 21. Dezember 2014, 19:33:50 von Insokalle »
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Ina

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Re: Gericht hat noch alte Adresse - Treuhänder die Neue
« Antwort #10 am: 13. Januar 2015, 16:30:48 »

Juhhuuuu, heute kam die Restschuldbefreiung  :juchu: :juchu: :juchu: :juchu: :juchu:
Richtige Strasse, falsche Hausnummer :) Ich glaube, die Gerichte sind überlastet.
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Momo72

Re: Gericht hat noch alte Adresse - Treuhänder die Neue
« Antwort #11 am: 13. Januar 2015, 19:06:39 »

herzlichen glückwunsch!!!!  :juchu: :juchu: :thumbup:
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