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Autor Thema: Geschenke während der Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 3149 mal)

PianomanHerby

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Geschenke während der Wohlverhaltensperiode
« am: 02. Dezember 2006, 14:05:51 »

Ich möchte gerne wissen, was mit Geschenken (Geld/Waren) passiert, die man während der Insolvenzzeit erhält passiert. Wann muss man da was angeben bzw. abgeben?
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ThoFa

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Geschenke während der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 02. Dezember 2006, 14:45:02 »

Hallo,

Ihre Frage unterscheidet sich zwischen Überschrift und Inhalt entscheidend.

Während der Insolvenzphase müssen Geschenke dem Insolvenzverwalter angezeigt und an die Insolvenzmasse abgegeben werden.

Nach der Insolvenz, also in der Wohlverhaltensphase, müssen Sie weder dem Insolvenzverwalter/Treuhänder etwas anzeigen noch etwas abgegeben.

MfG

ThoFa
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