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Autor Thema: Getrennte Insolvenz. Wer bekommt welchen Freibetrag?  (Gelesen 3313 mal)

Leblu

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Getrennte Insolvenz. Wer bekommt welchen Freibetrag?
« am: 25. August 2013, 10:00:36 »

Hallo. Mein Freund und ich sind beide in Insolvenz. Allerdings beide im getrennten verfahren. Jeder ist in seiner eigenen. Wir haben aber zwei Kinder. Am Anfang lief alles über mein Konto, weil mein Freund kein Konto hatte. Deshalb liefen auch alle Freibeträge über mich. Jetzt hat er aber endlich einen Job und musste deshalb natürlich ein eigenes Konto eröffnen. Wie läuft das denn jetzt mit dem Freibetrag? Da wir ja beide in getrennter Insolvenz sind, gestaltet sich das doch ein bisschen anders? Ich habe meinen Grundfreibetrag, den Freibetrag für beide Kinder, und das Geld das vom Jobcenter kam. Plus Freibetrag für Elterngeld. Mein Freund hat jetzt den Grundfreibetrag auf seinem Konto...was kann da noch dazu kommen? Weil das ALG ja jetzt weg fällt, sein Lohn auf sein Konto geht uns mein Konto bis auf Kindergeld und Elterngeld "leer" bleibt, muss ich jetzt den Kinderfreibetrag auf sein Konto umschreiben oder darf er das zusätzlich trotzdem machen?  Weil sonst bleiben uns ja nur knapp 1000euro zum leben wenn er nur seinen Freibetrag haben darf. Ich weiß momentan echt nicht weiter, weil mir jeder den ich ansprechen kann was anderes erzählt. Und langsam sollten wir mal voran kommen, sonst stehen wir nächsten Monat ohne Geld da weil alles einbehalten wird. Wäre froh, über ein paar hilfreiche Antworten. Danke!!!
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Insokalle

Re: Getrennte Insolvenz. Wer bekommt welchen Freibetrag?
« Antwort #1 am: 25. August 2013, 11:31:46 »

Verständnisfragen: Es geht um lfd. Insolvenzverfahren, die noch nicht aufgehoben sind? Es geht um zwei P-Konten, bei Ihnen und Ihrem Freund? Die Kinder sind die gemeinsamen Kinder?
Kinderfreibetrag ist eher ein steuerlicher Begriff. Geht es um die Erhöhung des Sockelfreibetrages nach § 850k Abs. 2 ZPO wegen Unterhaltspflichten? Dann lautet die Kernfrage, ob die Kinder bei den P-Konten nur bei einem oder bei beiden Elternteilen berücksichtigt werden?

Nun, die Regeln über das P-Konto besagen, dass bei Unterhaltspflichten und einer entsprechenden Bescheinigung (§ 850k Abs. 5 ZPO) ein erhöhter Pfändungsfreibetrag gilt. Da steht kein Ausschluss, wenn Kinder bereits bei einem anderen Elternteil berücksichtigt werden. Sie brauchen nur die Bescheinigung über die Unterhaltsverpflichtung nach § 850k Abs. 5 ZPO. Die Bank muss sich daran halten. Sie kann sich nicht einfach über die Bescheinigung hinwegsetzen.

Das würde der Systematik der Lohnpfändung entsprechen.
Dort kann es unbillig sein, unterhaltsberechtigte Personen bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens zu berücksichtigen, wenn sie eigene Einkünfte haben. Deswegen kann ein Gläubiger oder im Insolvenzverfahren der IV/TH einen Antrag bei Gericht auf Nichtberücksichtigung der unterhaltsberechtigten Person stellen (§ 850c Abs. 4 ZPO). Diese Möglichkeit besteht in entsprechender Weise auch bei den P-Konten, s. § 850k Abs. 4 ZPO mit dem Verweis auf § 850c ZPO.

Das bedeutet meiner Meinung nach, dass beide Elternteile den erhöhten Freibetrag wegen der unterhaltsberechtigten Kinder für ihr P-Konto bekommen können. Eine Übertragung, wie Sie es beschreiben, gibt es daher nicht. Sollte der IV anderer Ansicht sein, muss er durch einen Antrag bei Gericht einen Beschluss auf die Nichtberücksichtigung erwirken.


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Leblu

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Re: Getrennte Insolvenz. Wer bekommt welchen Freibetrag?
« Antwort #2 am: 25. August 2013, 12:42:02 »

Ja es geht um zwei aktuell laufende verfahren. Wir haben beide ein p-Konto, und es sind unsere gemeinsamen Kinder. Die Kinder werden momentan nur auf meinem Konto berücksichtigt. Mein Freund hat auf seinem Konto nur seinen Freibetrag. Ansonsten keinen. Die Bankangestellte meinte dass die Kinder zu gleichen teilen aufgeteilt werden. Also ich eins und mein Freund eins, deshalb wollte sie, dass wir bei der Familienkasse diese Bescheinigung ausfüllen lassen zwecks dem Kindergeld. Das kommt mir ein bisschen komisch vor, da ich bei meinem Konto damals die Geburtsurkunden eingereicht habe, zwecks der Unterhaltspflicht und die Bescheinigung von der Familienkasse zwecks dem Kindergeld. Wie gesagt, ich blick momentan nicht durch. Heißt dass, das mein Freund auf seinem Konto seinen Grundfreibetrag haben darf PLUS den "Freibetrag"für beide Kinder? Und ich darf meine Freigrenze so beibehalten wie sie ist?
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Insokalle

Re: Getrennte Insolvenz. Wer bekommt welchen Freibetrag?
« Antwort #3 am: 25. August 2013, 16:34:27 »

Ja, genau das meine ich. Beide Kinder werden bei jedem Elternteil berücksichtigt. Für die Ansicht der Bank finde ich keine Begründung im Gesetz. Gerichtsentscheidungen dazu kenne ich nicht, was aber nichts heißen muss. Wie soll denn die Begründung der Bank sein? Die Bank kann außerdem nicht vorschreiben, was in der Bescheinigung stehen soll.
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mamaspinne

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Re: Getrennte Insolvenz. Wer bekommt welchen Freibetrag?
« Antwort #4 am: 08. September 2013, 11:44:43 »

Hallo,

nehmen Sie die Geburtsurkunden und evtl Heiratsurkunde und eine Bescheinigung der Einwohnermeldeamtes ( wo alle Familienmitglieder draufstehen) mit zur CARITAS. Dort fragen Sie nach einer P-Konto Bescheinigung. In unserem Fall wurde diese sofort ausgestellt, hat auch nichts gekostet. Bei Ihrem Mann werden dann SIE und die beiden Kinder bescheinigt. Bei Ihnen dann eben ihr Mann und die beiden Kinder. Nehmen Sie Kontoauszüge mit wo zB Kindergeld draufsteht und Elterngeld. Diese Bescheinigungen geben Sie dann der Bank. An diese Beträge muß sich die Bank dann halten!
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Insokalle

Re: Getrennte Insolvenz. Wer bekommt welchen Freibetrag?
« Antwort #5 am: 08. September 2013, 18:55:02 »

Da die nicht verheiratet sind, werden nur die Kinder eingetragen.
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mamaspinne

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Re: Getrennte Insolvenz. Wer bekommt welchen Freibetrag?
« Antwort #6 am: 08. September 2013, 21:08:33 »

@Insokralle : hast Recht, hab ich überlesen  :neutral:....
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Insokalle

Re: Getrennte Insolvenz. Wer bekommt welchen Freibetrag?
« Antwort #7 am: 09. September 2013, 10:41:26 »

Es wäre auch sehr schön, wenn es mal wieder jmd schafft meinen Namen richtig zu schreiben.
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misstraut2011

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Re: Getrennte Insolvenz. Wer bekommt welchen Freibetrag?
« Antwort #8 am: 09. September 2013, 11:33:52 »

@ Insokalle: Yes I can  :cool:

@ all: Seit dem 07.09.2013 habe ich die WVP verlassen und hoffe darauf, dass das sich anschließende Procedere nicht über Monate hinziehen wird :-)

LG
MissTraut
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mamaspinne

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Re: Getrennte Insolvenz. Wer bekommt welchen Freibetrag?
« Antwort #9 am: 09. September 2013, 20:48:21 »

@ Insokalle:   :respekt: Ich bitte vielmals und öffentlich um Entschuldigung. :biggrin:  Ich werde mir angewöhnen langsamer zu lesen  :rougi:
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