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Autor Thema: gläubiger vergessen  (Gelesen 3219 mal)

fruchtzwerg39

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gläubiger vergessen
« am: 02. August 2014, 17:20:25 »

hallo liebes forum

ich hoffe ihr könnt mir helfen

ich bin seit 8.2011 in der privatinsolvenz und seit 8.2012 in der wohlverhaltenperiode

heute habe ich post von einen deutschen inkasso büro bekommen,da es schulden aus dansk sind von 2008

habe ich sie total vergessen.ich habe nun echt schiss das mir die restschuld versagt wird,bin

total in panik ich hoffe ihr könnt mir helfen denn ich hab nur noch 3 jahre die wollte

ich so gut es geht überstehen :Oh_no:
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Der_Alte

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Re: gläubiger vergessen
« Antwort #1 am: 03. August 2014, 12:39:55 »

Der Gläubiger hat Pech gehabt und geht leer aus.

Ein Versagensantrag nach § 290 InsO wegen vergessener Angaben des Schuldners konnte nur bis zum Schlusstermin gestellt werden. Der Gläubiger kann auch die Forderung nicht mehr nachmelden, weil das Verfahren aufgehoben ist.

Es wäre dem Gläubiger zuzumuten gewesen, sich rechtzeitig in den Insolvenzbekanntmachungen über das eröffnete Verfahen zu informieren. Tut er es nicht und melde die Forderung nicht an, so werden seine Forderungen im Insolvenzverfahren und in der Wohlverhaltensphase nicht berücksichtigt. Die Forderung selbst fällt später unter die erteilte RSB.
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fruchtzwerg39

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Re: gläubiger vergessen
« Antwort #2 am: 03. August 2014, 15:59:46 »

Aber wie soll ich mich nun verhalten das schreiben abheften und dem Inkasso mit teilen das ich in der inso bzw wohlverhaltensphase bin mit akz oder die Füße stillhalten
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Der_Alte

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Re: gläubiger vergessen
« Antwort #3 am: 04. August 2014, 09:45:51 »

Ich würde dem Inkasso freundlich mitteilen, dass ihre Forderung eine Insolvenzforderung ist, das Insolvenzverfahren am xxx eröfnet und  xxx beendet wurde und ihre Forderung daher nicht mehr nachgemeldet werden kann.
Zahlungen an Insolvenzgläugier dürfen in der WVP nur über den Treuhänder ( § 295 Abs. 1 Nr. 4 InsO) erfolgen, so dass ihre Forderung leider nicht bedient werden kann.
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Insokalle

Re: gläubiger vergessen
« Antwort #4 am: 09. August 2014, 19:17:18 »

Sind das Forderungen , die nach dänischem Recht begründet wurden oder nach deutschem?
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fruchtzwerg39

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Re: gläubiger vergessen
« Antwort #5 am: 10. August 2014, 15:12:44 »

dansk hat es an ein deutsches inkasso übergeben
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