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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Halbes Haus geerbt  (Gelesen 7221 mal)

pleiten-pech-und-pannen

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Halbes Haus geerbt
« am: 29. Juni 2011, 15:42:08 »

Hallo,

ich bin neu hier und habe einen Frage.

Ich bin im 4.Jahr meiner Insolvenz.
Meine Mutter ist vor ein paar Tagen gestorben und hat mir und meiner Schwester das Haus von Ihr ererbt.
Durch die Versicherungen sind die Schulden des Hauses abgedeckt, also ist es Schuldenfrei.
Ich würde das Haus gerne übernehmen, müsste dafür aber meine Schwester ausbezahlen.
Weiss jemand ob es da eine Möglichleit gibt, wie ich das Regeln kann ?

Verkaufen steht leider nicht zur Diskusion, da mein Stiefvater Wohnrecht in dem Haus hat.

Das übernehmen des Hauses ist rein Geldmässig, die schlauere altervative, da die hälfte davon ja schon mir gehört und mich der Kauf weniger kosten würde als die Miete die ich jeden Monat zahle.
Ich versuche meinen Insolvenzverwalter ans Telefon zu bekommen ( Termin o.ä.) aber das ist anscheinend nicht möglich.

Ich würde halt einfach gerne wissen ob es da eine möglichkeit gibt oder nicht

lg
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horst69

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Re: Halbes Haus geerbt
« Antwort #1 am: 29. Juni 2011, 16:44:19 »

50 % von deinem Erbe gehören in die Inso Masse !!

Dein TH wird das fordern.
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Der_Alte

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Re: Halbes Haus geerbt
« Antwort #2 am: 29. Juni 2011, 18:14:11 »

Wie Horst schon schrieb ist die Erbschaft zur Hälfte an den Treuhänder herauszugeben.

Ich würde mit der Schwester einen Deal machen, dass Sie das Erbe zunächst ausschlagen und dann später zum hälftigen Wert von ihr zurückkaufen. Die letzten zwei Jahre der WVP  kann man sicher mit der Schwester eine entprechende Vereinbarung treffen, dort einziehen und anteilig Miete zahlen.
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pleiten-pech-und-pannen

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Re: Halbes Haus geerbt
« Antwort #3 am: 29. Juni 2011, 18:49:03 »

Das die Hälfte davon an den TH geht ist mir klar und auch nicht mehr als richtig.
Aber sogar dann ist es immer noch Sinnvollen das ich das Haus übernehme als alles andere.

Davon mal ab, wie will der TH die Hälfte von mir haben ?
In dem Haus gibt es ein bestehendes Wohnrecht. Heisst: Solange der Begünstigte vom Wohnrecht noch lebt, kann das Haus nicht verkauft werden...
Er will also die Hälfte vom Erbe haben, aber das Existiert ja nur in Form von dem Haus, es zu verkaufengeht nicht...

Genau DAS ist ja mein Problem ...

Kann ich das Haus übernehmen, einen Kredit aufnehmen, mitdem ich meine Schwester und den TH bezahle ?

Was genau soll ich tun ?



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pleiten-pech-und-pannen

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Re: Halbes Haus geerbt
« Antwort #4 am: 29. Juni 2011, 18:59:57 »

Gibt es vielleicht auch die Möglichkeit, das man mit den Gläubigern aushandelt, das sie bei sofortiger Bezahlung, dessen was das halbe Erbe wert ist, den Rest der Forderung fallen lassen und die Insolvenz damit beendet ist ?

Hat von so etwas schonmal jemand gehört ?
Ich bin total Ratlos...

Aber vielen Dank für Eure Tipps!!!!
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paps

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Re: Halbes Haus geerbt
« Antwort #5 am: 29. Juni 2011, 20:37:40 »

Zunächst erst einmal mein Beileid.

Vom Grunde steht dem Th die Hälfte ihres Erbanteils zu.
Da Sie von Stiefvater reden kann das weit weniger als 1/2 Haus sein.
Gibt es ein Testament unter den Ehegatten?

Dass Erbe umfasst nicht nur das Haus, sondern alle anderen Habseligkeiten und Verbindlichkeiten.
War die Versicherung nicht an die Bank abgetreten, fällt der Wert beim Todesfall in das Erbe.(Aunahme Bezugsrecht wurde definiert)

Das sollten Sie zunächst alles prüfen und gegenüber stellen.

Danach sollten Sie für sich entscheiden, ob das Erbe angenommen oder ausgeschlagen wird.

Erst dann muß, sofern Sie das Erbe annehmen, darüber nachgedacht werden wie der finanzielle Wert des Erbes zum Th kommt.
Möglich wäre, dass die Schwester und der Stiefvater ihren Erbanteil auszahlen und davon die Hälfte an den  TH gegeben wird.
Das sollte mit einem Lasten freien Haus kein Problem darstellen.

Eine Vergleichzahlung mit den Gläubigern geht aber von diesem Geld nicht.
Dazu müßten Sie  ihre Hälfte nutzen.

Im Übrigen ist es ein Irrglaube, dass ein Wohnrecht generell einen Verkauf verhindert.
Obwohl in ihrem Fall ja nur 1/4 oder 1/16 zur Debatte stehen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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pleiten-pech-und-pannen

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Re: Halbes Haus geerbt
« Antwort #6 am: 29. Juni 2011, 21:12:12 »

Hallo,

und Danke für die Andwort.

Es ist so, das Erbe besteht aus dem Haus, den Lebensversicherungen meiner Mutter, dem Hausrat.
Mein Stiefvater hat kein anspruch auf das Haus, aber ein Notarielles Wohnrecht. Das Haus geht an meine Schwester und an mich. Die Versicherungen auch, allerdings müssen davon die Kredite bezahlt werden, die noch auf dem Haus sind. Meine Mutter ist leider sehr jung gestorben. Von den Versicherungen wird eben genug über bleiben um die Beerdigung zu bezahlen.
Es bleib unterm Strich nur das Haus.

Meinen Erbteil vom Stiefvater auszahlen geht nicht. Er hätte nicht die Möglichkeiten. Ebenso verhält es sich bei meiner Schwester.

"Meinen Teil" zu benutzen für den Vergleich würde sie Summe der Insolvenz übersteigen, daher meine Idee...
Ich bin ja das was man einen "reuigen Sünder" nennt. Es war keine so gigantische Summe mit der wir Insolvent gegangen sind und haben schon so viel wie möglich zurückgezahlt.

Das Haus für mich zu nutzen ist auf lange Sicht gesehen, die klügste Entscheidung. Alles an Altervorsorge was da war , ist an die Gläubiger gegangen. Und wenn ich das Geld aufnehmen würde um meine Schwester und den Th auszuzahlen, würden die monatlichen Raten weniger betragen als ich zur Zeit an Miete bezahle. Und nach 10 Jahren würde ein Bezahltes Haus da stehen. Das ist die Überlegung..
Die Frage ist halt , gibt es da überhaupt ne Möglichkeit eine Finanzierung zustande zu bekommen?
Darf ich soetwas ist den Insolvenz nutzen, wenn ich eine Bank finden würde die das mitmacht ?

Wenn ich doch nur mal meinen TH ans Telefon bekommen würde...


Vielen Dank für die lieben Grüße :-)

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paps

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Re: Halbes Haus geerbt
« Antwort #7 am: 29. Juni 2011, 21:17:36 »

Nochmal nachgefragt.
Waren die LV an die bank abgetreten oder haben Sie das Geld als Bezugsberechtigter erhalten?
Bestand keine Abtretung, wäre das Haus als belastet anzusehen, sofern noch Grundschuldeinträge und offene Kredite bestanden.

Ob Sie z.B. bei der Hausbank einen grundpfandrechtlich gesicherten Kredit bekommen,kann man nicht sagen.
Versuchen kann man es.

Besteht keine Möglichkeit der Erbauszahlung, muß mit dem Th eine Lösung auf Ratenbasis gefunden werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Re: Halbes Haus geerbt
« Antwort #8 am: 30. Juni 2011, 08:56:21 »

Guten Morgen,

bei den Versicherungen sind meine Schwester und ich als Begünstigte eingetragen. Sie sind nicht an die Bank verpfändet oder abgetreten.

Wir werden aber die Kredite damit ausbezahlen, das steht fest.

Macht das jetzt einen Unterschied aus ?


Ganz liebe Grüße

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Paula41

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Re: Halbes Haus geerbt
« Antwort #9 am: 30. Juni 2011, 10:20:20 »

Ja, einen großen! Hören Sie auf Ihren Treuhänder anzurufen und klären Sie erstmal alles andere.

Sie haben die Hälfte eines belasteten Hauses geerbt. Die LV fällt nicht ins Erbe, wenn Sie Bezugsberechtigter sind. Somit ist der Anteil für den TH auch geringer. Das kann Paps als Versicherungsmensch bestimmt besser erklären.

Nur so als Beispiel: Wert Haus 100T€ Kredit 50T€ Ihr halbes Erbe=25T€
davon an TH 12,5, LV verbleibt bei Ihnen.

mfg
Paula41
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Re: Halbes Haus geerbt
« Antwort #10 am: 30. Juni 2011, 17:27:57 »

Vielen Dank das Sie mir alle so nett Helfen.

Ich steig langsam durch :-)

Bin eh noch etwas beteubt von der Tatsache ansich, das es zu dem Erbe schon gekommen ist.
Und dann noch so ne Menge Zahlen ;-)

Ich ruf meine Insolvenzverwalterin auch nicht mehr an. Ich hab da jetz tzweimal angerufen und der Sekretärin bescheid gesagt. Mehr kann ich im Moment nicht mehr machen. Die wissen wo ich wohne und meine Telefonnummer haben Sie auch....

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paps

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Re: Halbes Haus geerbt
« Antwort #11 am: 03. Juli 2011, 21:23:48 »

Grundsätzlich fällt die Todesfallleistung der Versicherung nicht in die Erbmasse, wenn für den Todesfall Bezugsberechtigte bestimmt wurden.(suchen Sie mal nach Bezugsrecht im Forum)

Bei ihnen ist jetzt der Sonderfall, dass Sie Vermögen von Todeswegen erwerben.
1/4 der LV-Summe wäre möglicherweise an den Th abzugeben.(Die Rechtsprechung ist nicht ganz eindeutig)

Dagegen halten können Sie nun das  belastete Grundstück. (Welches Sie ebenfalls zu 1/4 Wert an den TH auszahlen müßten)
Besten Falls hebt sich das miteinander auf.

Aber auf anwaltlichen Rat sollten Sie hier nicht verzichten. 
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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