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Autor Thema: Hallo Liebe Gemeinde. Ich brauche Hilfe zum Thema TH / AMTSGERICHT / SCHWEIZ  (Gelesen 2160 mal)

MichaBln

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Ich bin hier neu im Forum, und habe sehr viel gelesen.
Hab auch vieles gefunden, was mir hilft aber auch vieles was über 5 Jahre alt ist. Könnte ja sein, dass sich etwas geändert hat.

Zu meinem Fall.
Ich befinde mich in der PI seit 2012 und komme allem nach. Sprich Arbeit ist vorhanden, keine Briefstau oder ähnliches. Laut TH vorbildlich und sie hätte weniger zu tun, wenn jeder so mitmachen würde. Jetzt kommt aber das kleine (vieleicht auch große) Problem.

Da die Zukunft in Deutschland nach unserer Meinung, nicht besonders rosig aussieht, wollen wir in die Schweiz auswandern.
Ich habe bereits ein Jobangebot dort in meinem Berufszweig! Der Arbeitsvertrag wird mir aber noch zugeschickt, da ich erst am 1.10.2015 dort anfange.

Ich habe meinen TH darauf angeschrieben, als Antwort kam, Sie dürfen....... von unserer Seite kein Problem......... und und und.
Auf die Frage welche Pfändungstabelle, hat sie mir Geschrieben, dass zwar die Schweizer Pfändungsgrenze gilt, ich allerdings zum Amtsgericht mich begeben soll, da das Gericht entscheidet.
Ich also zum Amtsgericht gedackelt, dort die Situation geschildert, ein nettes Gepäch mit der Rechtsabteilung geführt. Raus kam, dass wenn ich den Arbeitsvertrag habe, ich mit diesem zum Amtsgericht nochmal begeben soll und dann eine Vereinbarung getroffen wird. Aber laut der Rechtsabteilung, bin ich nicht der erste der so einen Schritt wagt, und das aus seiner Erfahrung, es mehr Sinn macht, einen festen Betrag mit dem TH und Gericht auszumachen und diesen selber zu überweisen. Hat auch Vorteile, da die dortigen Behörden nichts davon erfahren würden.
Ich also mit meinem Wissen zum TH alles geschildert, und da wurde die Dame nicht mehr besonders nett. Ganz im Gegenteil, sie presentierte mir einen § nach dem anderen. Ich natürlich, alles angehört, und schilderte ihr, dass ich in Deutschland 1600€ netto verdiene und 3 Unterhaltspflichtige Personen hab. Also sie nichts kriege von mir, und ob wir uns nicht auf eine Zahlung von 100€ im Monat einigen können ohne das der Schweizer Arbeitgeber davon erfährt. Ihre Antort NEIN.
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Kurze Rechnung:                             DE                    |            Schweiz
Lohn                                    1600 € Netto               |         ca 5200 CHF netto
Miete                                    550 €                    |         ca 1800 CHF
Versicherung                             incl.                    |         ca  700 CHF
Reicht zum Überleben            Sehr schwierig, mit Glück kann    |     Man lebt etwas besser, auch
                                   man den kinder was kaufen      |     keine großen Sprünge aber es reicht

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Amtgericht (Richter war vorort und war gleichzeitig derjenige der mir diese tips gegeben hat) sagt JA ES GEHT
TH ( eine Sachbearbeiterin ) sagt NEIN
Wer kennt sich den nun mit dem Deutschen Recht besser aus?

was soll ich jetzt tun?

Mir wurde vom Amtsgericht geratten, nochmal mit einem Anwalt dort hinzugehen, der die Sachlage mit Fachwissen unterstützt.

Hat jemand von euch schon mal so einen Fall mitbekommen? und weiss vieleicht Rat? Geht es wirklich das der Schweizer Arbeitgeber nichts mitbekommt?

Danke im vorraus für die Hilfe
mfg Michael
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tuscanyleas

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..es geht in der Tat , dass der AG nichts mitbekommt.

Das liegt aber im Ermessen des TH ob er so verfahren kann. Denn rein vom Gesetz her ist er dazu verpflichtet deinen Arbeitgeber als Drittschuldner darüber zu informieren und die Abtretung vorzulegen.

Andererseits bringt es dem TH auch nichts, wenn du aufgrund der Inso den Job nicht bekommen solltest......das weiß der auch und wird evtl. mit dir vereinbaren die pfändbaren Beträge selbst an ihn zu zahlen.

Wahrscheinlich wird er dann jeden Monat die Lohnabrechnung haben wollen
« Letzte Änderung: 29. Juni 2015, 12:27:18 von tuscanyleas »
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