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Autor Thema: Haus übernehmen in der Restschuldbefreiung?  (Gelesen 3037 mal)

Grit Johne

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Haus übernehmen in der Restschuldbefreiung?
« am: 27. Februar 2009, 17:02:26 »

Hallo, ich bin in der Restschuldbefreiung mit Wohlverhaltensphase. Das 6 Jahre wären in knapp zwei Jahren um. Nun ist mein Vati schwer an Krebs erkrankt und will mir sein Haus, welches sich seit Jahren in Familienbesitz befindet überschreiben. Geht das überhaupt? Oder gibt es eine Möglichkeit das es meine Tochter (3Jahre) übernimmt? Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte. Danke. Im Vorraus.
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paps

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Re: Haus übernehmen in der Restschuldbefreiung?
« Antwort #1 am: 27. Februar 2009, 19:36:09 »

m.E. dürfte die Überschreibung einem vorgezogenen Erbe gleichzusetzen sein.

Unabhängig von den fälligen Steuern, gehört dann 1/2 Wert zur Masse.

Eine Schenkung an das Enkelkind ?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Grit Johne

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Re: Haus übernehmen in der Restschuldbefreiung?
« Antwort #2 am: 27. Februar 2009, 22:03:41 »

Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort. Das geht ja schneller als die Polizei erlaubt. Besten Dank. Da werde ich mich mal kundig machen. Vielleicht lässt sich da was machen. Schönes Wochenende.
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Paula41

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Re: Haus übernehmen in der Restschuldbefreiung?
« Antwort #3 am: 03. März 2009, 13:13:54 »

Kinder dürfen nur Geschäfte abschließen, die sie ausschließlich begünstigen. Da für ein Haus z.B. Grundsteuern anfallen, denke ich, dass eine Schenkung problematisch ist. Das Geschäft müsste vor einem Notar abgeschlossen werden. Der wird hierzu sicher eine genaue Auskunft geben können. Wenn noch Kreditverbindlichkeiten auf dem Grundstück lasten, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Übertragung auf ein minderjähriges Kind möglich ist. Eventuell wäre ein Testament, in dem die Enkelin als Alleinerbin eingetragen wird, eine Möglichkeit.  :gruebel:
Mit freundlichen Grüßen
Paula41
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Insokalle

Re: Haus übernehmen in der Restschuldbefreiung?
« Antwort #4 am: 03. März 2009, 18:02:25 »


Die Schenkung an das Enkelkind ist rechtlich an sich kein Problem, auch wenn der Grundbesitz belastet ist. Das Kind (unter 7 Jahre) wird von den Eltern vertreten. Evtl.  ist die Zustimmung des Familiengerichts erforderlich.
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Grit Johne

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Re: Haus übernehmen in der Restschuldbefreiung?
« Antwort #5 am: 04. März 2009, 21:21:40 »

Hallo, besten Dank für die schnelle Antwort. Werden uns mal genau bei einem Rechtsanwalt erkundigen zwecks Schenkung. Schöne Woche. Grit
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