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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Haus verkauft in Insolvenz - was steht dem TH zu  (Gelesen 2628 mal)

kecki

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Haus verkauft in Insolvenz - was steht dem TH zu
« am: 14. Februar 2012, 18:40:18 »

Hallo,

befinde mich in der Wohlverhaltensperiode. Mein Einfamilienhaus wurde vom TH aus der Insolvenzmasse freigegeben. Konnte das Haus nun verkaufen. Was steht nun dem Insolvenzverwalter für die Insolvenzmasse zu, welche Kosten kann ich geltend machen, habe ja schließlich 2 Jahre lang die Kredite bedient, Grundsteuern gezahlt, Versicherungen bezahlt usw.. Kann ich die Kosten für Heizung auch ansetzten, musste ja schließlich im Winter heizen, damit nicht alles kaputt geht. Wäre sehr dankbar über hilfreiche Antworten.
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Insoman

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Re: Haus verkauft in Insolvenz - was steht dem TH zu
« Antwort #1 am: 14. Februar 2012, 19:09:22 »

Die Freigabe ist unwiderruflich.
Der TH kann keinen Anspruch geltend machen..
Entstandenes Guthaben aus freigegebenen Gegenständen gilt nicht als Neuvermögen.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

kecki

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Re: Haus verkauft in Insolvenz - was steht dem TH zu
« Antwort #2 am: 14. Februar 2012, 19:32:35 »

kann ich das irgendwo nachlesen, Gesetze, Gerichtsentscheidungen, ...? Gilt der Überschuss nich als Einkommen?

LG kecki
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Insoman

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Re: Haus verkauft in Insolvenz - was steht dem TH zu
« Antwort #3 am: 15. Februar 2012, 18:33:17 »

Habe jetzt auf die Schnelle nur ein Urteil gefunden..
Zitat
Gibt ein Insolvenzverwalter oder Treuhänder einen dem Schuldner gehörenden Gegenstand aus der Insolvenzmasse frei, unterliegt dieser als sonstiges Vermögen des Schuldners dem Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO.
BGH, Beschluss vom 12. 2. 2009 - IX ZB 112/06; LG Heilbronn (Lexetius.com/2009,581)
Glaube, da ging es auch um Immobilie..

Wird ansonsten in der Richtung diskutiert, dass evtl. eine Anfechtung der ergangenen Willenserklärung (des TH bei Freigabe) als Gläubiger-orientierte Lösung in Frage käme.. strittig.

Vielleicht will sich jemand hier noch Gedanken machen..
Für eine Forumsdiskussion jedenfalls etwas zu komplex..?!
Rate dazu, fachanwaltliche Hilfe in anspruch zu nehmen..
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paps

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Re: Haus verkauft in Insolvenz - was steht dem TH zu
« Antwort #4 am: 15. Februar 2012, 20:37:37 »

Grundsätzlich sehe ich auch nur das Haftungsrisiko des TH, wenn das Grundstück voreilig freigegeben wurde.

Dazu müsste aber ein Gläubiger auf der GL-Versammlung...

Für die Insolvenzgl. ist nach §89 InsO eine Vollstreckung nicht möglich

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Insokalle

Re: Haus verkauft in Insolvenz - was steht dem TH zu
« Antwort #5 am: 16. Februar 2012, 18:39:01 »

Die Vollstreckungsfrage ist ein anderes Problem, die angegebene Entscheidung hilft bei der gestellten Frage nicht weiter. Wobei in der WVP nicht § 89 sondern § 294 InsO die ZV der Insolvenzgläubiger verbietet.
Übrigens dürften Neugläubiger freigegebenes Vermögen wohl pfänden, wenn es denn pfändbar ist.

Die Möglichkeit der Anfechtung der Freigabe sehe ich nicht. Wenn der TH sich im Wert irrt, dann ist das Pech. Ich glaube dazu gibt es auch eine BGH Entscheidung. Abgesehen davon war zum Zeitpunkt der Freigabe wohl auch kein Wert für die Masse ersichtlich.

Ein Überschuss aus einer Verwertung ist kein Einkommen iSd. § 287 InsO. Es unterfällt meiner Meinung nach nicht der Abtretungserklärung.

Nachtragsverteilung möglich? Meiner Meinung nach nein. Soweit ich weiß, wird es überwiegend so gesehen, dass der Erlös, der bei einem Verkauf des freigegebenen Gegenstands sozusagen an die Stelle dieses Gegenstands tritt, nicht zur Masse gehört.

Mein Fazit: 1. Ein Übererlös aus dem Verkauf gehört dem Schuldner.
2. Eine Mitteilungspflicht an den TH in der WVP besteht m.E. nicht.
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