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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Hilfe!  (Gelesen 2241 mal)

petra mauser

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Hilfe!
« am: 03. August 2009, 13:59:27 »

ich bin noch in der wohlverhaltensperiode und habe noch knapp 2 jahre vor mir. welche konsequenz hat es, wenn man während der wohlverhaltensperiode nicht im stande war, seine schulden zu tilgen aber alle sonstigen auflagen erfüllt hat?
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dobberstein

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Re: Hilfe!
« Antwort #1 am: 03. August 2009, 15:37:22 »

Keine - lies § 295 InsO
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pd
 

lucca_m

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Re: Hilfe!
« Antwort #2 am: 03. August 2009, 20:11:09 »

Ich wußßte nicht, dass "alle Schulden tilgen" zu den Obliegenheiten gehören!

Oder was genau ist mit dieser Aussage gemeint?
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Hilfe!
« Antwort #3 am: 03. August 2009, 21:47:22 »

Ich wußßte nicht, dass "alle Schulden tilgen" zu den Obliegenheiten gehören!
Wenn das eine Obliegenheit wäre bräuchte kein Mensch die Inso!!!
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paps

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Re: Hilfe!
« Antwort #4 am: 04. August 2009, 00:23:02 »

Die Antwort ist doch einfach.
Kennt jemand die InsO?
Vielleicht noch den § 286?
Dann ist die Antwort auf die Frage doch klar, oder?
Zitat von: §286 InsO
Ist der Schuldner eine natürliche Person, so wird er nach Maßgabe der §§ 287 bis 303 von den im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern befreit.
:whistle:

Mehr war nicht gefragt.
Was ihr auch immer reininterpretiert?
 :uneinsichtig:
« Letzte Änderung: 04. August 2009, 00:24:59 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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