"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Hilfe!Gläubiger vergessen und anderes!  (Gelesen 2536 mal)

bmw26

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Hilfe!Gläubiger vergessen und anderes!
« am: 08. November 2008, 12:21:02 »

Hi!
Folgendes Problem:
Bin seit 2007 in der Inso, soweit ich weiß hat die WVP auch schon begonnen.
Seit einiger Zeit bekomme ich Schreiben von einer Anwaltskanzlei, die Geld von mir haben möchte...jetzt hab ich alle Unterlagen durchgeschaut, und diese Anwaltskanzlei taucht da nirgendswo auf(also nicht bei der Auflistung der Gläubiger).
Wie kann denn das passieren?Und vor allem: Kann das jetzt meine Inso gefährden, wenn diese Anwaltskanzlei wirklich "vergessen" worden wäre??
Hab auhc noch ne andere Frage:
habe im Oktober nen neuen Job angefangen, bekomme das Gehalt aber erst Ende November/Anfang Dezember(natürlich mit 2 unterschiedlichen Lohnabrechnungen)darf ich das Oktobergehalt behalten oder wird des gleich gepfändet??

Bin grad völlig ratlos.
Vielen Dank für eure Hilfe!!
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Hilfe!Gläubiger vergessen und anderes!
« Antwort #1 am: 08. November 2008, 14:31:58 »

zum ersten Problem.
Auch der Anwalt hatte die Möglichkeit, seine Forderungen zur tabelle zu melden, sofern seine Forderung (oder die die er vertritt) vor der Inso entstanden ist.
Teilen Sie dem Anwalt das Aktenzeichen und das Datum der eröffnung mit.

zum 2. Problem.
Selbstverständlich wird das Oktobergehalt auch entsprechend um den pfändbaren betrag gekürzt werden.
Bitte darauf auchten das Ihr Arbeitgeber für beide Monate getrennt berechnet.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz