Hallo liebes Forum,
ich habe mal wieder ein anstehendes Berechnungsproblem.
Grundlegendes: Bin in Wohlverhaltensperiode und habe keine unterhaltpflichtigen Personen, die Pfändungsgrenze liegt bei mir somit bei 1029,99 €. Ich führe selbst an den TH ab, da mein AG nichts von der Insolvenz wissen soll, da ich immer nur befristet eingestellt bin und ich denke, es würde sich negativ auswirken....! Lebe in Sachsen, also volle Pflegeversicherung, zahle keine Kirchensteuer und bin Lohnsteuerklasse 1.
Wie aus der Überschrift zu entnehmen ist, geht es um Urlaubsgeld und Überstunden.
Ich arbeite im Moment leider nur 20 Stunden die Woche und stocke mit Hartz 4 auf, soweit so gut. Aufgrund der längeren Krankheit meiner Kollegin, arbeite ich seit 01.06.2012 auf Grundlage von MEHRARBEIT (auf die genaue Bezeichnung besteht mein AG, denn bei Überstunden müsste er Zuschläge zahlen) 40 Stunden die Woche (es gibt nichts Schrifliches), bis auf jeden Fall Ende Juni 2012. Ende des Monats, erhalte ich mit Gehalt von Juni 2012 (das erste Mal) Urlaubsgeld. Es stellt sich jetzt die Frage, ob ich das komplette Urlaubsgeld oder nur die Hälfte bekomme, das weiß ich jetzt nicht genau, daher 2 Beispielrechnungen (die Frage ob Hälfte oder nicht soll jetzt aber nicht das Problem sein).
Ich weiß, dass Urlaubsgeld nicht pfändbar ist, aber durch die Überstunden bzw. Mehrarbeit bin ich total verwirrt, wie sich das ganze nun berechnet.
Also: Grundlage Gehalt bei Vollarbeit (40 Stunden/Woche): 1690 €
1 )Volles Urlaubsgeld
Normales Gehalt Juni 2012 (20 Stunden/Woche): 845,00 €
Mehrarbeit Juni 2012, insges. 80 Stunden: 845,00 €
Urlaubsgeld: 250,00 €
Macht Gesamtbrutto: 1940,00 €
- Steuern, Abgaben, usw., also Netto: 1316,44 €
2) Halbes Urlaubsgeld
Normales Gehalt Juni 2012 (20 Stunden/Woche): 845,00 €
Mehrarbeit Juni 2012, insges. 80 Stunden: 845,00 €
Urlaubsgeld: 125,00 €
Macht Gesamtbrutto: 1815,00 €
- Steuern, Abgaben, usw., also Netto: 1247,50 €
Sehe ich das richtig, dass ich bei 1) 1316,44 €
- 422,50 (Hälfte Mehrarbeit)
- 250,00 (Urlaubsgeld)
abziehen muss und somit auf 643,94 € komme, also kein pfändbares Einkommen habe. Also ich die vollen 1316,44 € behalten kann ohne jegliche Abzüge (Hartz 4 ist ne andere Geschichte).
bei 2) 1247,50
-422,50 (Hälfte Mehrarbeit)
-125,00 (Urlaubsgeld)
= 700 €, also auch nichts pfändbar und ich kann 1247,50 behalten?
Ich bedanke mich schon jetzt für die hoffentlichen hilfreichen Antworten.
Poppnic