"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Honorare pfändbar ?  (Gelesen 2521 mal)

Lothlorine

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Honorare pfändbar ?
« am: 01. März 2008, 20:27:52 »

Hallo !
Ich befinde mich in der Wohlverhaltensperiode und es wird monatlich ein größerer Betrag von meinen Dienstbezügen als Lehrerin einbehalten. Nun habe ich als Autorin und Referentin bei einem großen Verlag  mitgearbeitet und erhalte hierfür (auf mehrere Male verteilt) Pauschalhonorare. Ich gehe davon aus, dass ich diese meinem IV angeben muss. Bisher wurde alles andere (Rentenrückerstattungen und Steuerrückerstattungen) komplett gepfändet. Müssen nun diese zusätzlichen Einnahmen auf mein monatliches Gehalt umgelegt werden oder kann ich wieder davon ausgehen umsonst gearbeitet zu haben ? Aus moralischen Gründen, sowie Ängsten (Finanzamt ist Hauptgläubiger, ich hatte für die Firma meines Vaters unterschrieben) die Restschuldbefreiung versagt zu bekommen, traue ich mich nicht die Einnahmen zu verschweigen und nicht zu versteuern. Muss ich bei der Formulierung der Angabe evtl. etwas berücksichtigen ? Aufwandsentschädigungen sind doch z.B. nicht pfändbar oder ? Die Reisekosten bekomme ich allerdings extra erstattet. Die Kosten für Drucker, Papier etc. jedoch nicht.
Für Hinweise bin ich sehr dankbar.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz