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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: In der WVP Hauskauf  (Gelesen 5081 mal)

prazius

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In der WVP Hauskauf
« am: 17. Juli 2012, 18:57:49 »

Hallo,

bin noch 2 Jahre in der WVP. Meine Frau fängt im Sept. wieder Vollzeit an.
Wir haben auch alles durchgerechnet, mit Puffer. Es bleibt wirklich noch genug übrig, aber darüber möchte ich nicht reden, sondern die Aussage des Anwalts der Bank:

Hauskauf nicht gut, da die RSB abgelehnt werden kann und die Gläubiger und der TH ein Vermögen sehen ???
Haus kostet 150 TSD.
RSB gefährdet ?

Bin etwas verwirrt, denn ich dachte, daß ich Vermögen wieder aufbauen darf ?
Habe immer alles gezahlt, mir nichts zu Schulden kommen lassen und wenn ich tatsächlich mit meiner Frau
ein Haus besitzen sollte, kann mir doch die RSB nicht versagt werden, oder ?
« Letzte Änderung: 17. Juli 2012, 23:38:32 von prazius »
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Claus123

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Re: In der WVP Hauskauf
« Antwort #1 am: 18. Juli 2012, 10:48:08 »

Claus-seit 12 Tagen mit erteilter RSB

....ja wo haste denn die 150 tausend her...?
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makro

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Re: In der WVP Hauskauf
« Antwort #2 am: 18. Juli 2012, 10:55:43 »

Ich bin auch in der WVP und habe gerade mit meiner Frau ein Haus gebaut. Meine Frau ist Eigentümerin, ich habe bei den Krediten mit unterschrieben. Das Risiko ist überschaubar.

Also, der Hauskauf ist kein Grund die RSB zu verweigern, ich denke die Bank meint eher folgendes:

-Versagung der RSB aus welchen Gründen auch immer
-Gläubiger können wieder vollstrecken
-mit dem Haus ist Vermögen da auf das zugegriffen werden könnte

Auch wenn bei mir die Versagung der RSB im sehr unwahrscheinlichen Bereich liegt, so habe ich mich dahingehend abgesichert das ich kein Eigentümer der Immobilie bin.

Diese Konstellation funktioniert aber nur bei exzellenter Bonität des Partners, da bei allen Tragfähigkeitsberechnungen mein Einkommen außen vor ist, ich quasi nur als Bürge auftrete.


Ach ja, meine Erfahrung in 4 Jahren Insolvenz ist, das weder Banken noch viele andere irgendwie Ahnung vom Ablauf einer Insolvenz haben. Ich habe mir Dinge wie:

- deine arme Frau, die muss bestimmt jetzt auch alles abgeben!
- oh Gott, 7 Jahre am Existenzminimum!
- darfst Du überhaupt was sparen (in der WVP)?
- du darfst doch sowas garnicht kaufen!
- es wird bestimmt fast der ganze Lohn gepfändet?
- wie, ein Auto drfsta Du auch haben?

anhören müssen. Die Leute sind halt nicht informiert! Das hole ich dann immer nach! ;-)
« Letzte Änderung: 18. Juli 2012, 11:00:56 von makro »
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prazius

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Re: In der WVP Hauskauf
« Antwort #3 am: 18. Juli 2012, 11:21:50 »

Vielen Dank makro, daß war eine sehr hilfreiche Info und kein Spam, wie vom Vorredner... :thumbup:
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Roja54

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Re: In der WVP Hauskauf
« Antwort #4 am: 21. Juli 2012, 00:53:17 »

Hallo,

man möge mich korrigieren, wenn meine Aussage nicht stimmt.

Bei meiner Inso ist auch ein Hauskredit dabei (mit, jetzt Exmann, dem man auf Grund Beamtenstatus nicht ans Leder kann,  unterschrieben) und ich habe die Information bekommen, dass ich 30 Jahre lang kein Haus kaufen darf, selbst wenn ich es bar bezahlen würde, eben weil die Gläubiger von damals zugreifen können.

Weiter wurde gesagt, dass es darauf ankommt, mit Was, bzw. wegen Was, man Inso beantragen musste.

Heißt also, nach meinem Verständnis, wenn in der Schuldsumme keine Immobilie enthalten ist, kann man ein Haus erwerben.

Wenn ein Ehepaar gemeinsam unterschreibt, ist es durchaus möglich daraus zu Pfänden, das geht nur nicht, wenn Derjenige, der nichts für die Inso kann alleiniger Eigentümer ist und/oder Gütertrennung besteht. Aber wer hat das schon  :?.

Das zu: du darfst doch sowas garnicht kaufen!
 
Zu: darfst Du überhaupt was sparen (in der WVP)?

Ja, darf man! Spätestens, wenn das Schreiben mit dem schönen Satz "Sie sind ab...Verfügungsbefugt über Ihr Vermögen", kommt.

Zu: - wie, ein Auto drfsta Du auch haben? Ja, wenn das Gericht, bzw. der TH festgestellt hat, welchen Wert das Fahrzeug hat.

Ein Neuwagen wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit weg. Eine alte Kiste nicht.

(Mein Auto war ein alter Kadett, dem ein Wert von 100 € zugrunde gelegt wurde. Den durfte ich behalten).

Zu: - es wird bestimmt fast der ganze Lohn gepfändet?

Nein, dafür sorgt schon die Pfändungstabelle. Man darf natürlich keine all zu hohen Ansprüche stellen, dann geht das ganz gut.

Ich hab noch 4 Monate und dann ist es vorbei und bin bis jetzt noch nicht verhungert  :cheesy:.

liebe Grüße

Roja

P.S.: Vor Allem den netten Helfer hier ein Riiiesen Dankeschön!!!! :thumbup:



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Der_Alte

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Re: In der WVP Hauskauf
« Antwort #5 am: 21. Juli 2012, 10:19:21 »


Bei meiner Inso ist auch ein Hauskredit dabei (mit, jetzt Exmann, dem man auf Grund Beamtenstatus nicht ans Leder kann,  unterschrieben) und ich habe die Information bekommen, dass ich 30 Jahre lang kein Haus kaufen darf, selbst wenn ich es bar bezahlen würde, eben weil die Gläubiger von damals zugreifen können.


Zwei Dinge daran halte ich für korrekturbedürftig:

Ersten kann man auch die Bezüge eines Beamten pfänden, der genißt in dieser Beziehung keinen Sonderstatus
Zweitens kann man sich selbstverständlich nach dem Ende des Insolvenzverfahrens, und damit auch in der WVP, ein Haus kaufen. Sobald die RSB erteilt ist, haben alle vormaligen Gläubiger endgültig keine Möglichkeit mehr, auf diesen Sachwert zuzugreifen (wie auf alle anderen Werte auch nicht, da die Forderungen nicht mehr durchsetzbar sind). Und während der WVP besteht für die Insolvenzgläubiger ein Vollstreckungsverbot.

@ prazius:

Die RSB kann nur ein Verstoß gegen die Obliegenheiten des § 295 InsO ins Wanken brigen. Wenn Sie die einhalten, haben die Gläubiger keine Chance.
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Roja54

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Re: In der WVP Hauskauf
« Antwort #6 am: 21. Juli 2012, 20:10:13 »

Hallo Der_Alte,

vielen Dank für die Korrektur meiner Angabe, bzgl. Hauskauf, allerdings verstehe ich dann nicht, warum ich diese Auskunft von der TH bekam  :dntknw:.

Zu dem Grund, warum ich überhaupt die TH gefragt hatte:

Mein jetziger Partner hatte vor Jahren ein Häuschen gekauft, indem ich seit 5 Jahren gegen Mietzahlung wohne. Da aber vorgesehen ist, dass Es nach meiner Inso auf mich überschrieben werden soll, mit Grundbucheintrag und allem Drum und Dran (aus erbrechtlichen Gründen), fragte ich die TH, ob sich Das auf meine dann erledigte Inso auswirkt und Wie.Und bekam diese Auskunft  :?



Ersten kann man auch die Bezüge eines Beamten pfänden, der genißt in dieser Beziehung keinen Sonderstatus.

Da muss ich leider widersprechen, es gibt Ausnahmen. Ich habe ein Gerichtsurteil vorliegen, indem mir mitgeteilt wurde, dass ich für alle ehebedingten Verbindlichkeiten , allein aufkommen muss, da mein Mann schon in Frühpension war, als ich die Scheidung einreichte, weil es ein Gesetz gibt, auf Grund Dessen er vor Pfändungen geschützt ist.

Off Topic: Das gleiche Gesetz besagt zu seinen Gunsten, dass ich auch keinen Anspruch auf Versorgungsausgleich habe, trotz über 20jähriger Ehezeit  :sad: :heulen:

liebe Grüße und ein schönes WE

Roja

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NoraR

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Re: In der WVP Hauskauf
« Antwort #7 am: 13. August 2012, 20:15:12 »


Zu: darfst Du überhaupt was sparen (in der WVP)?

Ja, darf man! Spätestens, wenn das Schreiben mit dem schönen Satz "Sie sind ab...Verfügungsbefugt über Ihr Vermögen", kommt.

Hallo,
mich würde interessieren wann dieses Schreiben kommt.Ich dachte sobald man in der WVP ist darf man ansparen und bekommt nicht noch eine zusätzliche Aussage hierzu.

LG, Nora
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Roja54

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Re: In der WVP Hauskauf
« Antwort #8 am: 15. August 2012, 11:15:22 »

Hallo Nora,

wenn ich hier die Beiträge lesen, dann kann man sagen, dass es wohl im Wesentlichen am TH liegt, ob überhaupt und was er mitzuteilen bereit ist.

Ich kann nur sagen, mit meiner TH offensichtlich großes Glück zu haben :cheesy:, sie beantwortet jegliche Frage, Die ich stelle, egal ob per Email oder Brief. Ich kann auch anrufen und bekomme sie ans "Rohr".

Sie war sogar bereit mir vom Arbeitgeber zuviel gepfändetes zurück zu überweisen, nachdem ich das mittels Gehaltsabrechnung und Kontoauszug belegen konnte.

Bei mir sieht es so aus:

Lt. Beschluss vom 23.10.06 des Insolvenzgerichts, ist mir die Verfügungsbefugnis über mein Vermögen (sprich Gehalt) verboten und wurde auf die TH XXXX übertragen.

Durch Beschluss des Insolvenzgerichts wurde das Verfahren zum 06.07.07 eingestellt und am 19.05.08 bekam ich das Schreiben der TH, dass ich wieder verfügungsbefugt über mein Vermögen bin.

Ergo auch sparen kann, wenns Was zum Sparen gibt  :whistle:

Also wenn  man die Datierung der Schreiben verfolgt, dann kam der Brief der TH, mit der freudigen Botschaft nach fast einem Jahr  :juchu:.

Aber wie gesagt, diese Auskunft ist vielleicht nicht für alle gültig und auch nicht "normal", da ich nur von dem ausgehen kann, was ich schriftlich vorliegen habe.

Hoffe aber trotzdem, dass Dir die Antwort ausreichend ist.

liebe Grüße

Roja 



 
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NoraR

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Re: In der WVP Hauskauf
« Antwort #9 am: 15. August 2012, 18:59:20 »

Hallo Roja,

na mal wieder etwas neues, selbst das erste Schreiben hatten wir nie bekommen. Scheint wirklich von Fall zu Fall unterschiedlich zu sein  :gruebel:
Vielleicht befindet sich mein Göttergatte noch gar nicht in der WVP, weil wir zu dumm sind diese Bürokratensprache zu verstehen  :whistle:
Man lernt nie aus.

LG Nora
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Roja54

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Re: In der WVP Hauskauf
« Antwort #10 am: 15. August 2012, 21:09:26 »

Hallo Nora,

also das finde ich ja jetzt seltsam, Deinem Schreiben nach weißt Du garnicht, ob eine Insolvenz beantragt ist oder läuft; oder wie ist das zu verstehen?

"Vielleicht befindet sich mein Göttergatte noch gar nicht in der WVP"  :gruebel:, weil wir zu dumm sind diese Bürokratensprache zu verstehen..

Also das hat mit dumm und Bürokratensprache nicht zu tun, da Du schreiben kannst, nehm ich mal an, dass Du auch lesen kannst  :wink:.

Alles was in der Sache beschlossen wird oder in welcher Phase man ist, wird schriftlich mitgeteilt, z.T. vom Amtsgericht (Insolvenzgericht) und z.T. vom zugeteilten Treuhänder.

Von daher kann es nicht von Fall zu Fall verschieden sein! Nur der TH kann selbst entscheiden, was er Dir mitteilt und was nicht und vor allem WANN.

Du kannst aber auch im Internet unter https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/ selber nachschauen, ob Dein Göttergatte da zu finden ist.

Meist genügt der vollständige Name und das Gericht, dass für Euch zuständig ist. Je weiter das Verfahren ist, umso weniger ist noch was aufgelistet.

Als ich mal geschaut habe, konnte ich mit dem AZ und der Detailsuche garnichts finden, nur mit meinen Namen allein und da steht nicht mehr viel...

Aber das ist auch egal, ich hab´s im Oktober überstanden...juchhuuuu

liebe Grüße

Roja

 

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Roja54

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P.S. Re: In der WVP Hauskauf
« Antwort #11 am: 15. August 2012, 21:16:26 »

Hallo Nora,

der einzige Grund, warum Ihr nichts Schriftliches bekommen haben wollt, wäre, wenn ihr umgezogen seit, kein Nachsendeantrag gemacht und es dem Gericht/TH nicht mitgeteilt wurde.....lach.

liebe Grüße

Roja

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NoraR

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Re: In der WVP Hauskauf
« Antwort #12 am: 20. August 2012, 20:18:02 »

Neindas ist schon alles ok, nur manche Antworten hier irritieren. Mancher schreibt wurde aufgehoben, der andere beendet usw.Warum schreiben die nicht einfach, Sie befinden sich ab diesem Urteil in der WVP??...
Vielleicht ist das auch in jedem Bundesland anders  :whistle:

LG Nora
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