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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: in WVP Auto verkaufen  (Gelesen 3609 mal)

cami

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in WVP Auto verkaufen
« am: 01. Dezember 2008, 21:19:23 »

einen schönen guten Abend an alle hier im Forum!                        ick bin neu hier  :hi:

Ich habe eine kleine Firma mit zwei Angestellten und drei Aushilfen.
so am 28.08.07 selbst Insolvenzantrag beim Gericht abgegeben und seit dem 01.11.07 habe ich ein eröffnetes Regelinsolvenzverfahren mit Fortführung der Selbstständigen Tätigkeit.
Am 17.06.08 erklärt der Verwalter zum 01.07.08 die Freigabe nach  §35 Abs. 2 InsO.
soweit so gut ich hoffe die grundlegenden Sachen sind klar

Schon weit vor der Insolvenz bestanden zwei Autofinanzierungen für zwei Transporter und die monatlichen Raten wurden auch vom Verwalter bezahlt bis zum 30.06.08.
Nun hat sich aber einiges getan seit dem 01.07.08, unzwar mußte ich die zwei Finanzierten Autos Verkaufen und das leider mit Verlust, wie das nun mal so ist.
Nun meine Frage wird die Differenz zur Tabelle angemeldet oder muss ich diese Kosten tragen

danke
mfg
cami
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ThoFa

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Re: in WVP Auto verkaufen
« Antwort #1 am: 01. Dezember 2008, 22:11:47 »

Hallo,

der Status ist nicht ganz klar. Sind Sie in der WVP oder nicht ?

MfG

ThoFa
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cami

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Re: in WVP Auto verkaufen
« Antwort #2 am: 01. Dezember 2008, 22:18:43 »

ich gehe davon aus wer oder was sagt mir das??

Dank
mfg
cami
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ThoFa

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Re: in WVP Auto verkaufen
« Antwort #3 am: 01. Dezember 2008, 22:30:19 »

Hallo,

ist das eigentliche Insolvenzverfahren per Beschluss aufgehoben wurden ?

MfG

ThoFa
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cami

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Re: in WVP Auto verkaufen
« Antwort #4 am: 01. Dezember 2008, 22:36:38 »

okay gut also bin ich nicht in der WVP

mfg
cami
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cami

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Re: in WVP Auto verkaufen
« Antwort #5 am: 01. Dezember 2008, 22:53:45 »

das sind die drei sachen die vom Gericht ins Internet gestellt wurde und mehr hab ich auch nicht Schriftlich.

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des ............................... Berlin ist gemäß § 21 InsO am 03.09.2007 um 12.30 Uhr angeordnet worden: vorläufige Insolvenzverwaltung; vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt .............................. Verfügungen d. Schuldner/in sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

AZ: .........................
Berlin, 4. September 2007
Amtsgericht Charlottenburg

Über das Vermögen des ........Berlin ist am 01.11.2007 um 10.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Der Schuldner hat einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt.

Verwalter: Rechtsanwalt .......................Berlin

Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind beim Verwalter schriftlich bis zum 30.12.2007 anzumelden. Termin zur Berichterstattung und zur Beschlussfassung über die Beibehaltung des ernannten oder Wahl eines neuen Verwalters, Wahl eines Gläubigerausschusses und gegebenenfalls über die in den §§ 35, 100, 160, 149, 162, 271 InsO genannten Gegenstände und Prüfungstermin am: ........., 10.45 Uhr im Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, II. Stock Saal 218. Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Gläubiger, deren Forderungen im Prüfungstermin festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über den Ausgang des Prüfungstermins. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners beanspruchen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Dem Verwalter sind die Zustellungen übertragen worden (§ 8 Abs. 3 InsO).

AZ: ......................
Berlin, 6. November 2007
Amtsgericht Charlottenburg

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des .....................Berlin hat der Verwalter am 17.06.2008 dem Schuldner gegenüber erklärt, dass das Vermögen aus einer selbstständigen Tätigkeit nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können(§35 Abs. 2 InsO).

AZ: ................
Berlin, 26. Juni 2008
Rechtsanwalt ............als Insolvenzverwalter

« Letzte Änderung: 01. Dezember 2008, 22:55:41 von cami »
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ThoFa

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Re: in WVP Auto verkaufen
« Antwort #6 am: 01. Dezember 2008, 22:57:24 »

Hallo,

die Sachlage ist nicht ganz so einfach, ohne zu wissen, wie es alles tatsächlich abgelaufen ist.
Wenn Sie schreiben, dass der Verwalter die "Raten wietergezahlt hat", kann dies so nicht stimmen. Ich vermute, dass der Verwalter hier eine Ausgleichszahlung gem. § 172 InsO vorgenommen hat. Dieses wurde notwendig weil der IV die Firma - aus welchen Gründen auch immer - zunächst selber weitergeführt hat.

Die Forderung an sich, die ja schon vor Insolvenzeröffnung bestanden hat, ist eine Insolvenzforderung die zur Tabelle anzumelden ist und der Restschuldbefreiung unterliegt. Daran ändert auch nichts die Freigabe der Selbständigkeit aus der Masse. Mal abgesehen davon, dass es umstritten ist, ob diese Freigabe auch Gegenstände (hier:KFZ) der Selbständigkeit umfasst oder lediglich die zukünftigen Erträge, so kann sie keinesfalls eine Verbindlichkeit betreffen.

Sofern Sie also keinen neuen Vertrag mit der Bank gemacht haben, ist die Hauptforderung um den Verkaufspreis (der vermutlich an den Gläubiger ging) zu berichtigen und entsprechend in die Tabelle einzutragen.

MfG

ThoFa  

 
« Letzte Änderung: 01. Dezember 2008, 23:11:39 von ThoFa »
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cami

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Re: in WVP Auto verkaufen
« Antwort #7 am: 01. Dezember 2008, 23:12:03 »

Der IV hat genau die monatlichen Raten bezahlt die mit Bank und mir vor Insolvenz vereinbart wurden.
Des Weiteren stehen diese KFZ im Gutachten vom Verwalter nicht als Schuld bei Bank XY sondern als Betriebsvermögen zum Tatsächlichem Wert (laut Gutachter der von ihm Beauftragt wurde und der die Autos nich einmal gesehen hat).

dank
cami

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ThoFa

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Re: in WVP Auto verkaufen
« Antwort #8 am: 01. Dezember 2008, 23:15:03 »

Hallo,

es ist klar, dass die Autos im Betriebsvermögen stehen, sie stellen ja einen Wert dar.

Gleichzeitig muss das/die Darlehen auch in der Gläubugertabelle stehen.

Dass Ihr IV genau den Betrag der mtl. Raten gezahlt hat, verwundert mich nicht weiter. Haben doch die wenigsten IVs tatsächlich Ahnung von dem was Sie da machen.

MfG

ThoFa

 
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cami

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Re: in WVP Auto verkaufen
« Antwort #9 am: 01. Dezember 2008, 23:24:41 »

jut aber ist jetzt der soweit mein Status klar?
um auf meine Frage zurückzukommen, wer trägt die Kosten?

danke
cami
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ThoFa

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Re: in WVP Auto verkaufen
« Antwort #10 am: 01. Dezember 2008, 23:38:58 »

Sofern Sie also keinen neuen Vertrag mit der Bank gemacht haben, ist die Hauptforderung um den Verkaufspreis (der vermutlich an den Gläubiger ging) zu berichtigen und entsprechend in die Tabelle einzutragen.

 :whistle:
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cami

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Re: in WVP Auto verkaufen
« Antwort #11 am: 02. Dezember 2008, 07:18:30 »

Moin Moin

besten dank für die hilfe!
mfg
cami
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cami

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Re: in WVP Auto verkaufen
« Antwort #12 am: 02. Dezember 2008, 07:50:23 »

ich hab grad die Tabelle vor mir und die Autos sind nicht erfasst worden jedenfalz nicht als Gläubiger

bis heut Abend einen Schönen Tag an alle
mfg
cami
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dobberstein

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Re: in WVP Auto verkaufen
« Antwort #13 am: 02. Dezember 2008, 16:35:25 »

Wie kann ein Auto Gläubiger sein ? Wo ist lucca m
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cami

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Re: in WVP Auto verkaufen
« Antwort #14 am: 02. Dezember 2008, 18:00:42 »

mein Fehler
ich meinte die Bank steht nicht in der Tabelle.

mfg
cami
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ThoFa

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Re: in WVP Auto verkaufen
« Antwort #15 am: 03. Dezember 2008, 17:44:44 »

Hallo,

dies ist nicht Ihr Problem, sondern entweder das des IVs oder des Gläubigers.

MfG

ThoFa
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