Hallo zusammen.
Ich habe folgendes Problem.
Am 10.06.2013 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet.
Am 02.06.2015 wurde mir die Restschuldbefreiung angekündigt.
Am 17.08.2015 war der Schlusstermin.Das Insolvenzverfahren wurde aufgehoben, und es beginnt die Wohlöverhaltensphase.
Nun bekam ich am 16.09.2015 ein Schreiben eines Inkasso GmBh. Dort geht es um eine offene Foderung von einer Versicherung aus dem Jahre 1997.
Ich habe damals bei abgabe der Schuldner liste, diesen wohl nicht eingetragen, weil er mir wirklich nicht bewusst war. Ich hatte auch keinerlei Unterlagen über diese Foderung. Sonst hätte ich diesen natürlich auch abgegeben. Ob ich nun 11 oder 12 Gläubiger gehabt hätte, dass wäre kein großer Unterschied gewesen. Das soll heissen, dass ich mindestens seit über 10 jahre keine Mahnung oder sonstiges über diese Foderung bekommen habe.
Ich habe diesen Gläubiger schlichtweg vergessen.
Mein TH sagte mir nur am Telefon , ich sollte dem Inkasso den Beschluss der Restschuldbefreiung und dem Aufhebungsbeschluss zuschicken.
Mir lässt das trotzdem keine ruhe, weil ich jetzt oft gelesen habe, dass mir dadurch die Restschuldbefreiung versagt werden kann. Andere stimmen sagen, dass nach dem Aufhebungsbeschluss der Gläubiger pech hat, und nichts mehr bekommt. Obwohl er vergessen wurde.
Weil der Gläubiger sich selbst drum kümmern muss, wie die Finanzielle lage des Schuldner jeweils ist. Und die Ankündigung der Insolvenz ja 4 Monate öffentlich im Amtsgericht und im Internet einzusehen war.
Was ist nun richtig ?
Mir wird auch seit 2013 der Pfändbare Teil meines Gehaltes jeden Monat abgezogen.
Ich würde mich über Antworten freuen.
Gruss Nobby