Der Schuldner ist im 3. Jahr der Wohlverhaltensperiode. Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist mit Hilfe des Inso-Treuhand-Rechtsanwalts, ein sog. „Jedermann-Konto“ bei Bank „A“ eröffnet worden. Das Konto war notwendig geworden, um künftige Zahlungseingänge des JobCenters verbuchen zu können. Ist es nicht so, dass im laufenden Insolvenzverfahren, Zwangsvollstreckungen von Gläubigern unzulässig sind? (InsoV §89 Vollstreckungsverbot)
Trotzdem wurde jetzt das Konto „A“ gesperrt! Ein aktueller Pfüb lag nicht vor. Als Begründung wurde eine 6 Jahre zurückliegende ZVM auf ein ganz anderes Konto bei Bank „B“ mit Kontostand 5,- € angeführt, die der Gläubiger seinerzeit nicht ausgekehrt hat. Vorausgegangen war die Verschmelzung dieser beiden Banken. Die Bank „A“
fühlte sich verpflichtet, in das damalige Verfahren der Bank „B“ einzutreten, obwohl die ZVM durch das zustande kommen des Insolvenzverfahrens keinen Zugriff auf das Konto „A“ zulässt.
Der nun folgende Ablauf in Kürze:
1. Die Bank „A“ erklärte, die Bank „B“ müsse die ZVM zurücknehmen
2. „B“ erklärte jedoch, sie könne da gar nichts machen, denn der Gläubiger müsse seine Pfändung bei „B“ auslösen oder aber die ZVM zurücknehmen damit das Konto „B“ geschlossen werden könne.
3. Der Gläubiger (RA), erklärte er müsse erst prüfen, ob auf dem Konto „B“ in den vergangenen 6 Jahren Bewegungen erfolgten.
4. SchuldnerRA eröffnete Schriftverkehr mit den vorgenannten Verweigerern, bisher ohne Erfolg.
5. Der TreuhandRA erklärte, er habe keinen Zugriff auf das Konto „A bzw. B“ und könnte keine Weisung an die Bank geben. Der Gläubiger müsse seine Forderung bei „B“ abrufen bzw. darauf verzichten, um eine Kontoschließung bei „B“ zu bewirken. Auch ein Telefongespräch mit der kontosperrenden Bank „A“ , bei der das Konto seit 3Jahren besteht, brachte kein Ergebnis.
6. Das Konto „A“ ist weiterhin gesperrt, obwohl kein aktueller Pfändungsbescheid vorliegt. Ist ja außerdem im InsoVerfahren auch nicht erlaubt, sagen alle Anwälte.
7. Wie es weiter geht, weiss derzeit niemand, der Schuldner auch nicht.
8. Gibt es eine Lücke im Insolvenzrecht oder warum wird der Schuldner hier als Opfer vorgeführt?
9. Handelt es sich um eine willkürliche Kontosperrung bei „A“ ohne gesetzliche Grundlage? Einen aktuellen Pfüb oder irgendeine gesetzliche Bestimmung, auf die die Bank „A“ sich beruft, gibt es bis heute nicht.