"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Jährliche Auskunft in der Wohlverhaltensphase  (Gelesen 2883 mal)

Schroeder

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Jährliche Auskunft in der Wohlverhaltensphase
« am: 30. Januar 2008, 19:59:14 »

Hallo,
ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase und habe gerade eine Aufforderung bekommen, Angaben zu meiner derzeitigen finanziellen Situation zu machen.

Durch die Insolvenz meines Arbeitgebers, war ich gezwungen eine neue Stelle anzunehmen, dieser neue Arbeitgeber hat den Lohn aber nicht pünktlich gezahlt, deshalb habe ich nach einem Monat erneut gewechselt. Jetzt habe ich vergessen, diese neue Arbeit bekannt zu geben.

Welche Möglichkeiten hat der IV jetzt diese Informationen zu bekommen, bzw. kann mir deswegen die Restschuldbefreiung verweigert werden? Den Anteil habe ich ordnungsgemäß bezahlt...

Danke für Antwort

Schroeder
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Jährliche Auskunft in der Wohlverhaltensphase
« Antwort #1 am: 31. Januar 2008, 11:23:42 »

Hallo

ich kann es nicht nachvollziehen. Die Obliegenheiten der WVP sind so einfach zu verstehen und einzuhalten. Am Schluss der WVP erhält man die Restschuldbefreiung, also einen nicht ganz unerheblichen  "Preis" und Sie "vergessen" es einen Arbeitgeberwechsel zu melden ?!?

Ich bin jetzt mal bewußt provozierend: Eigentlich müsste man Ihnen wegen Dummheit die Restschuldbefreiung versagen.

Melden Sie dem TH und dem Gericht den neuen Arbeitgeber. Sofern die Gläubiger nicht geschadet wurden haben Sie keine Nachteile bezgl. Ihrer RSB zu befürchten.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz