"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Job während der WVP und Fahrtkosen  (Gelesen 2534 mal)

freewoman

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20
Job während der WVP und Fahrtkosen
« am: 23. März 2010, 10:04:33 »

Hallo Miteinander!

Ich habe die Möglichkeit einen Job zu bekommen. Mein Freibetrag laut Pfändungstabelle ist ja so um die 980 Euro. Für diesen Job habe ich allerdings Fahrtkosten und Verschleiß 400 € pro Monat zu tragen. Bleiben mir also noch 580  €. Allein für Miete zahle ich 490,00 €. Fazit: Zur Zeit habe ich 684 € Hartz V und habe damit keine Fahrtkosten - mir bleibt mehr mit Hartz V.

Sollte der Arbeitgeber Fahrtkosten erstatten, zählt das dann zu den laufenden Bezügen, wie sollte die Erstattung abgerechnet werden damit mir die Erstattung bleibt?

Hat der TH Anspruch auf die Steuerrückerstattung während der WVP? Rückerstattungen sind theoretisch keine laufenden Bezüge.  :dntknw:

Gespeichert
Danke und beste Grüße
freewoman
 

rookie

  • Gast
Re: Job während der WVP und Fahrtkosen
« Antwort #1 am: 23. März 2010, 12:02:44 »

Hi, zumutbare Jobsuche und auch deren Annahme sind ja einer Ihrer Obliegenheiten.

Ist der Job zumutbar, sollten Sie ihn in Ihrem eigenen Interesse annehmen.

Sich länger auf dem Hartz IV Kissen ausruhen ohne nachweisliche Jobbemühungen , oder einen zumutbaren Job abzulehnen, könnte u.U. einen Versagungsantrag durch Gläubiger oder Treuhänder nach sich ziehen.

Und das mit den 980 Euro stimmt nicht so ganz. Es kommt darauf an, was Sie Netto verdienen.

Sie können auf Antrag bei Gericht eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenze beantragen...gerade mit dem Hintergrund der Fahrtkosten.

Wenn Ihr Arbeitgeber die Fahrtkosten erstattet sind das m.E. Aufwandsentschädigngen und somit nicht pfändbar.

Während der WVP sind Steuererstattungen nicht mehr pfändbar.

Ausnahme: Es wurde Nachtragsverteilung nach  § 203 InsO durch das Gericht angeordnet

Dies kann durch den Treuhänder oder Insolvenzgläubiger beantragt werden.

Sollte so etwas in Ihrem Aufhebungsbeschluß stehen, haben Sie leider Pech.

PS.Arbeiten lohnt sich immer, auch mit dem Hintergrund der Restschuldbefreiung !! :wink:
« Letzte Änderung: 23. März 2010, 18:59:33 von rookie »
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Job während der WVP und Fahrtkosen
« Antwort #2 am: 23. März 2010, 19:09:48 »

Was ist "Hartz V "
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

rookie

  • Gast
Re: Job während der WVP und Fahrtkosen
« Antwort #3 am: 23. März 2010, 19:19:08 »

Ähmmmmmm..............Hartz V steht da ja auch nicht............. :wink:

Bei mir nich.....bei freewoman....... :lollol:
Gespeichert
 

freewoman

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20
Re: Job während der WVP und Fahrtkosen
« Antwort #4 am: 24. März 2010, 10:07:33 »

Hallo!

Ja, da hat sich natürlich ein Schusselfehler eingeschlichen. Ich meine Hartz IV bzw. Alg II !
Gespeichert
Danke und beste Grüße
freewoman
 

freewoman

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20
Re: Job während der WVP und Fahrtkosen
« Antwort #5 am: 24. März 2010, 10:14:53 »

Hi Rookie!

Erst mal vielen Dank für die Info.

Arbeiten will ich unbedingt. Ich habe auch innerhalb von 7 Monaten ca. 80 Bewerbungen geschrieben, davon ca. 70 Absagen und der Rest hat gar nicht erst geantwortet. Ich habe 5 abgeschlossene Berufe und noch nicht mal als Putzfrau habe ich einen Job bekommen. Bin halt auch schon 49 und für die meisten Arbeitgeber viel zu alt. Also meinen Obliegenheiten komme ich nach.

Ich bin nur der Meinung, dass wenn ich arbeite und keine Erhöhung des Freibetrages erhalte, ich unter der Brücke schlafen muss, da ich mir keine Wohnung mehr leisten kann.
Gespeichert
Danke und beste Grüße
freewoman
 

rookie

  • Gast
Re: Job während der WVP und Fahrtkosen
« Antwort #6 am: 24. März 2010, 11:47:34 »

Hi,

wenn Sie dem Gericht das Wohnungsproblem glaubhaft darlegen sehe ich eigentlich kein Problem die Erhöhung nicht zu bekommen.


Besser wäre es natürlich wenn Ihr Arbeitgeber als Aufwandentschädigung die Fahrtkosten zahlt.
Dieses Geld wäre nicht pfändbar.

Aber welcher Arbeitgeber macht das Heutzutage noch.
Gespeichert
 

freewoman

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20
Re: Job während der WVP und Fahrtkosen
« Antwort #7 am: 24. März 2010, 12:16:13 »

Hi!

Ja, die Arbeitgeber zahlen heute immer weniger, vor 17 Jahren hatte ich als kaufm. Angestellte umgerechnet 1800 € Brutto und war als "Ossine" gegenüber den anderen Mitarbeitern in der Firma um ca 500 € schlechter bezahlt. Heute kann man noch nicht mal 1800 € Brutto verlangen, bekommt man eh nicht.

Ich habe mich schon beim AG erkundigt wegen der Erhöhung der Pfändungsfreigrenze. Grundsätzlich kann man es beantragen. Wie der Entscheid ausfällt, ist dann widerum eine andere Sache. Das AG hat mir empfohlen, mich mit dem TH in Verbindung zu setzen, um mir von ihm seine schriftliche Zusage  einzuholen. Wenn der TH einer Erhöhung der Pfändungsgrenze zustimmt, hat das einen positiven Einfluß auf die Entscheidung des AG's.  :thumbup: Dieser Punkt kann für andere Forum - Mitglieder auch interessant sein ?!
Gespeichert
Danke und beste Grüße
freewoman
 

rookie

  • Gast
Re: Job während der WVP und Fahrtkosen
« Antwort #8 am: 24. März 2010, 12:25:08 »

Was das AG Ihnen Rät ist vollkommener Quatsch....Sie brauchen den Th nicht zu fragen bezügl. der Pfändungsfreigrenze....das kann der auch nicht entscheiden.

Stellen Sie den Antrag bei Gericht.....der Th hat nix zu entscheiden.

Sie brauchen den überhaupt nicht für irgendwas um Erlaubnis zu fragen....... :mad2:

Mir schwillt immer Kamm wenn ich so einen Schwachsinn höre, was Schuldner geraten bekommen.

Wenn es immer nur nach den Th`s ginge hätten Sie überhaupt keine Pfändungsfrteigrenze.....der Th ist nicht ihr Berater und er ist Ihnen auch nicht wohlgesonnen.
« Letzte Änderung: 24. März 2010, 12:27:13 von rookie »
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz