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Autor Thema: Jobwechsel in WVP - Bitte um Eure Hilfe und Unterstützung  (Gelesen 4009 mal)

Nightwish78

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Jobwechsel in WVP - Bitte um Eure Hilfe und Unterstützung
« am: 05. Februar 2011, 15:41:14 »

Lieber Forumsmitglieder,

ich brauche und hoffe auf eure Unterstützung.

Ich befinde mich seit März 2010 in der WVP und habe bisher alle Obliegenheiten brav erfüllt.

Nun habe ich ein Jobangebot in einem anderen Bundesland bekommen. D.h. mit dem Jobwechsel ist auch ein Ortswechsel von Bayern nach Baden-Württemberg verbunden.

Mein Verdienst dort wäre wie der aktuell ca. 1100 Euro netto, bzw. am Anfang geringfügig weniger. Jedoch ist angestrebt, dass ich nach der Probezeit mehr verdiene.

Eine Wohnung dort hätte ich auch in Aussicht.

Nun meine Fragen.

Ich möchte mich von meinem aktuellen Arbeitgeber kündigen lassen, um dort anzufangen. Darf ich das so einfach? Und dann dem TH mitteilen, dass ich Arbeit und Wohnort gewechselt habe?

Gibt es hier bestimmte Vorschriften?

Zu meinem TH muss ich sagen, dass ich auf Anfragen oftmals gar keine Auskünfte mehr bekomme. Erst recht nicht seit der WVP.
Es kommt mir so vor, als habe er keine Lust dazu, oder er sieht keine Veranlassung.

Ich bitte um Tipps von euch.

Gruß
Nightwish78
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bertino

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Re: Jobwechsel in WVP - Bitte um Eure Hilfe und Unterstützung
« Antwort #1 am: 05. Februar 2011, 16:09:25 »

Guten Tag Nightwish78,

grundsätzlich ist der Ort des Arbeitsplatzes unerheblich. Aber für die Beantwortung Ihrer Frage sind noch weitere Einzelheiten notwendig.

1. Wie viel verdienen Sie jetzt? Beachtliche Verdienstverluste wirken negativ.
2. Auf welchem Grund möchten Sie den bisherigen Job kündigen, aus welchem Grund möchten Sie den neuen Job annehmen? Das kann für die Rechtfertigung wichtig bzw. je nach Situation entscheidend  sein.
3. Sind Sie sicher, dass Sie nach der Probezeit einen festen Arbeitsplatz haben werden? Sonst könnte es sehr bedenklich erscheinen. Es sei denn der Grund für den Jobwechsel dies rechtfertigen könnte.

MfG

bertino
« Letzte Änderung: 05. Februar 2011, 16:40:55 von bertino »
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Nightwish78

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Re: Jobwechsel in WVP - Bitte um Eure Hilfe und Unterstützung
« Antwort #2 am: 05. Februar 2011, 18:27:05 »

Hallo,

gerne möchte ich die Fragen beantworten. Momentan sind es ca. 1580 EUR brutto.

Das Brutto - Anfangsgehalt ist bei der neuen Stelle zunächst gleich, bzw. 100 EUR geringer, jedoch ist eine Stelle mit Führungsaufgaben nach der Probezeit angedacht.

Die Stelle wäre unbefristet.

Die Motivation ist die bessere Situation am Arbeitsmarkt und der Grund für die Aufgabe des alten Jobs eine berufliche Weiterentwicklung.

MfG

Nightwish78
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Nightwish78

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Re: Jobwechsel in WVP - Bitte um Eure Hilfe und Unterstützung
« Antwort #3 am: 05. Februar 2011, 19:25:01 »

Hallo,

ich habe seit November 2010 ein dritten Unterhaltspflichtiges Kind. Bei meinem neuen AG habe ich zwar das gleiche Brutto (gering weniger), jedoch erheblich bessere Aufstiegschancen.

Und ich hätte dann ein Vollzeit - Arbeitsverhältnis. Momentan ist mein Arbeitsverhältnis 35 Stunden pro Woche.

Also hätte ich dann nunmehr eine Vollzeit Stelle, wenngleich erst einmal keinen Mehrverdienst.

Darf ich mein bisheriges Arbeitsverhältnis kündigen und von Bayern nach Baden-Württemberg umziehen und die neue Stelle antreten?

LG
Nightwish78
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Fallera

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Re: Jobwechsel in WVP - Bitte um Eure Hilfe und Unterstützung
« Antwort #4 am: 05. Februar 2011, 19:40:42 »

ich habe seit November 2010 ein dritten Unterhaltspflichtiges Kind.
- Wenn es sich um ein Neugeborenes handelt ist Ihre Erwerbsobliegenheit momentan gleich 0!!!

Generell haben sie eine Erwerbsobliegenheit in der WVP. Natürlich dürfen sie auch Ihren Arbeitsplatz wechseln! Es gibt keine Obliegenheit die gesamten 6 Jahre beim selben Arbeitgeber zu verbringen!

Ich würde mir dabei keine großen Gedanken machen! Den TH informieren bzw. das zuständige IG und gut ist!
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Kurt Cobain
 

Nightwish78

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Re: Jobwechsel in WVP - Bitte um Eure Hilfe und Unterstützung
« Antwort #5 am: 05. Februar 2011, 21:46:29 »

Hallo,

ich habe seit November 2010 ein dritten Unterhaltspflichtiges Kind.
- Wenn es sich um ein Neugeborenes handelt ist Ihre Erwerbsobliegenheit momentan gleich 0!!!

Ja, es handelt sich um meine neugeborene Tochter. Sie ist jetzt 3 Monate alt. Die beiden anderen Kinder leben bei meiner Ex-Frau. Sie bekommen Unterhalt von mir.

Ich bitte um kurze Erklärung, warum meine Erwerbsobliegenheit momentan gleich null ist. Sorry, ich verstehe es nicht ganz.

Generell haben sie eine Erwerbsobliegenheit in der WVP. Natürlich dürfen sie auch Ihren Arbeitsplatz wechseln! Es gibt keine Obliegenheit die gesamten 6 Jahre beim selben Arbeitgeber zu verbringen!

Gut, ich könnte also mein jetziges Arbeitsverhältnis einfach kündigen (bzw. mir am besten kündigen lassen) und dann dort anfangen, mit neuer Wohnung, anderes Bundesland usw?

Und dann nach Antritt usw. den TH und das IG informieren? Oder vorher?

Ich hoffe, mir kann da keiner einen Strich durch die Rechnung machen. Es wäre beruflich eine gute Chance für mich.

Gruß
Nightwish78
« Letzte Änderung: 05. Februar 2011, 21:51:57 von Nightwish78 »
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Schimmelreiter

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Re: Jobwechsel in WVP - Bitte um Eure Hilfe und Unterstützung
« Antwort #6 am: 05. Februar 2011, 21:57:30 »

Ich vermute, Fallera war der Meinung, Sie seien weiblich, in diesem Fall wäre Ihre Erwerbsobliegenheit mit einem Säugling gleich 0.
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Nightwish78

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Re: Jobwechsel in WVP - Bitte um Eure Hilfe und Unterstützung
« Antwort #7 am: 05. Februar 2011, 22:11:48 »

Hallo,

nein, ich bin männlich.  :?

Könnt ihr mir helfen?

Vielen herzlichen Dank!


Gruß
Nightwish78
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Fallera

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Re: Jobwechsel in WVP - Bitte um Eure Hilfe und Unterstützung
« Antwort #8 am: 05. Februar 2011, 22:29:39 »

Ich bitte um kurze Erklärung, warum meine Erwerbsobliegenheit momentan gleich null ist. Sorry, ich verstehe es nicht ganz.
- sorry, ich dachte sie wären die Mutter ;-) Nein, sie haben eine Erwerbsobliegenheit in der WVP sprich, nach Aufhebung des Verfahrens. Im laufenden Verfahren gibt es lt. BGH diese Obliegenheit nicht.

Sie könen meiner Meinung nach bedenkenlos den Job wechseln! Zumal sie nicht in eine Halbtagsstelle wechseln sondern von Vollzeit zu Vollzeit!

Viel Erfolg! Nutzen Sie die Chance!
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Nightwish78

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Re: Jobwechsel in WVP - Bitte um Eure Hilfe und Unterstützung
« Antwort #9 am: 05. Februar 2011, 22:42:05 »

Hallo,

vielen Dank erstmal. Also mein derzeitiges (seit 4 Jahren) Arbeitsverhältnis ist 35 Std. bei ugf. 1.580 EUR brutto.

Das neue Arbeitsverhältnis sind 40 Stunden, also somit eine echte Vollzeitstelle. Damit wäre ich gleichzeitig aus der Argumentationskette im Unterhaltsverfahren usw. raus, da ich dann eine Vollzeitstelle habe und keine 35 Std. Stelle mehr.

Ich möchte nur nicht, dass mir durch den Jobwechsel die RSB um die Ohren fliegt. Aber die Jobaussichten sind wesentlich besser in BW, die Stelle ist Vollzeit, unbefristet, das einzige Manko ist, dass das Einstiegsgehalt wahrscheinlich nur knapp über 1000 EUR ist, statt bisher 1.100. Für die Dauer der Probezeit. Danach ist angedacht, eine Stelle mit Führungsaufgaben usw. zu übernehmen, wo der Verdienst danach höher ist.

Kann mir ein Nachteil entstehen, wenn mein derzeitiger AG mir kündigt, und ich beispielsweise 4 Wochen arbeitslos wäre und dann sofort in der neuen Stelle anfangen könnte.

Es wäre mir sehr wichtig, denn es ist eine sehr gute Chance.

Lieben Dank!

Gruß
Nightwish78
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Fallera

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Re: Jobwechsel in WVP - Bitte um Eure Hilfe und Unterstützung
« Antwort #10 am: 06. Februar 2011, 11:16:40 »

Kann mir ein Nachteil entstehen, wenn mein derzeitiger AG mir kündigt, und ich beispielsweise 4 Wochen arbeitslos wäre und dann sofort in der neuen Stelle anfangen könnte.

- NEIN!
§ 295 InsO
(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung
1.   eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;

Das tun sie doch! Da steht nichts davon, dass es nicht gestattet ist, den Job zu wechseln oder?

Auch eine Gläubigerbeeinträchtigung kommt bei Ihnen nicht in Betracht, da sowohl bei 1100 EUR im alten Job als auch bei 1000 EUR im neuen Job und 3 Unterhaltspflichtigen Personen (3Kinder) keine pfändbaren Beträge angefallen wären!
« Letzte Änderung: 06. Februar 2011, 11:26:31 von Fallera »
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Nightwish78

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Re: Jobwechsel in WVP - Bitte um Eure Hilfe und Unterstützung
« Antwort #11 am: 06. Februar 2011, 11:22:27 »

Hallo,

gut, dann werde ich es so machen. Sobald das mit der Stelle und Wohnung usw. fest ist, informiere ich das IG und den TH.

Vielen Dank für die Hilfe!

Gruß
Nightwish78
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Miau

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Re: Jobwechsel in WVP - Bitte um Eure Hilfe und Unterstützung
« Antwort #12 am: 12. Februar 2011, 16:14:44 »

Lieber Forumsmitglieder,

ich brauche und hoffe auf eure Unterstützung.

Ich befinde mich seit März 2010 in der WVP und habe bisher alle Obliegenheiten brav erfüllt.

Nun habe ich ein Jobangebot in einem anderen Bundesland bekommen. D.h. mit dem Jobwechsel ist auch ein Ortswechsel von Bayern nach Baden-Württemberg verbunden.

Mein Verdienst dort wäre wie der aktuell ca. 1100 Euro netto, bzw. am Anfang geringfügig weniger. Jedoch ist angestrebt, dass ich nach der Probezeit mehr verdiene.

Eine Wohnung dort hätte ich auch in Aussicht.

Nun meine Fragen.

Ich möchte mich von meinem aktuellen Arbeitgeber kündigen lassen, um dort anzufangen. Darf ich das so einfach? Und dann dem TH mitteilen, dass ich Arbeit und Wohnort gewechselt habe?

Gibt es hier bestimmte Vorschriften?

Zu meinem TH muss ich sagen, dass ich auf Anfragen oftmals gar keine Auskünfte mehr bekomme. Erst recht nicht seit der WVP.
Es kommt mir so vor, als habe er keine Lust dazu, oder er sieht keine Veranlassung.

Ich bitte um Tipps von euch.

Gruß
Nightwish78

Erscht a mol Glückwunsch, dass du in Süddeutschland bleibst! Ich bin selber in Bayern aufgewachsen und lebe und arbeite momentan in Baden-Württemberg.

Wenn ich du wäre, würd ich auf folgendes aufpassen:
(1) durch deinen freiwilligen Wechsel, schmälert sich ja dein pfändbares, monatliches Nettogehalt?
=> dann sind die Gläubiger schlechter gestellt, als wenn du in Bayern bliebest, egal ob dir der neue Job mehr Spaß macht etc.
(2) richtig sauber bleibst nur, wenn du des g'schickt mochst: laß dich kündigen vom bayrischen Arbeitgeber, dann meld dich beim Arbeitsamt / JobCenter arbeitssuchend und stell einen Antrag auf ALG 1 / Hartz 4. Parallel dazu bittest du den neuen Arbeitgeber evtl. 1-2 Wochen später anzufangen und läßt den Vertrag zurückdatieren auf 1 Tag vor dem Arbeitsbeginn.
Wenn der neue schwäbische Arbeitgeber frägt, warum du später anfangen möchtest, sagst du Oma/Opa/Verwandter blah ist gestorben, psych. Belastung, tiefe Trauer blah.

(3) Den ausgefüllten Arbeitslosengeldantrag und die Kündigung durch den bairischen Arbeitgeber schickst du dem TH sauber per Einwurfeinschreiben und schreibst noch a paar Zeilen von wegen "nun bin ich unverschuldet plötzlich arbeitslos, aber dennoch suche ich eifrig nach neuen Alternativen und so wahr Gott/Jesus hilft, finde ich einen neuen Job"

(4)Dann wartest du a bissel und wenn in 2-3 Tagen der Bescheid vom AA oder JC kommt, schickst du davon eine Kopie an den TH. Dann 1 Tag vor dem Beginn des neuen Jobs, schreibst du einen herzzerreißenden Brief an das AA / JC und an den TH und sagt "trarrääää, plötzlich und unerwartet, hab ich heute die freudige Mitteilung bekommen, dass mein Vorstellungsgespräch vom TT.MM.JJJJ Früchte getragen hat, hiermit melde ich mich vom Leistungsbezug ab / lieber TH schick mir scho mol den Pfändungs-Wisch für den neuen Arbeitgeber zu.

=> so würd es ein echter schlauer Baier (echter Sauhund) machen! Ja nix anbrennen lassen! Mia san olle nur Amigos ;-)
« Letzte Änderung: 12. Februar 2011, 16:28:29 von Miau »
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Fallera

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Re: Jobwechsel in WVP - Bitte um Eure Hilfe und Unterstützung
« Antwort #13 am: 12. Februar 2011, 19:29:20 »

Wenn ich du wäre, würd ich auf folgendes aufpassen:
(1) durch deinen freiwilligen Wechsel, schmälert sich ja dein pfändbares, monatliches Nettogehalt?
=> dann sind die Gläubiger schlechter gestellt, als wenn du in Bayern bliebest, egal ob dir der neue Job mehr Spaß macht etc.

-In dem Fall irrelevant, da auch im alten Job kein pfändbares Einkommen zu Stande kam! Also keine Gläubigerbenachteiligung! Damit ist der Rest Ihrer Ausführungen ebenfalls irrelevant für diesen Fall!
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Achdujeh

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Re: Jobwechsel in WVP - Bitte um Eure Hilfe und Unterstützung
« Antwort #14 am: 12. Februar 2011, 21:22:03 »

-In dem Fall irrelevant, da auch im alten Job kein pfändbares Einkommen zu Stande kam! Also keine Gläubigerbenachteiligung! Damit ist der Rest Ihrer Ausführungen ebenfalls irrelevant für diesen Fall!
Das sehe ich auch so. Und unter diesem Aspekt würde ich mir unnötige Tricksereien, auch wenn sie ausgesprochen pfiffig wirken, sparen.

FG Achdujeh
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