Lieber Forumsmitglieder,
ich brauche und hoffe auf eure Unterstützung.
Ich befinde mich seit März 2010 in der WVP und habe bisher alle Obliegenheiten brav erfüllt.
Nun habe ich ein Jobangebot in einem anderen Bundesland bekommen. D.h. mit dem Jobwechsel ist auch ein Ortswechsel von Bayern nach Baden-Württemberg verbunden.
Mein Verdienst dort wäre wie der aktuell ca. 1100 Euro netto, bzw. am Anfang geringfügig weniger. Jedoch ist angestrebt, dass ich nach der Probezeit mehr verdiene.
Eine Wohnung dort hätte ich auch in Aussicht.
Nun meine Fragen.
Ich möchte mich von meinem aktuellen Arbeitgeber kündigen lassen, um dort anzufangen. Darf ich das so einfach? Und dann dem TH mitteilen, dass ich Arbeit und Wohnort gewechselt habe?
Gibt es hier bestimmte Vorschriften?
Zu meinem TH muss ich sagen, dass ich auf Anfragen oftmals gar keine Auskünfte mehr bekomme. Erst recht nicht seit der WVP.
Es kommt mir so vor, als habe er keine Lust dazu, oder er sieht keine Veranlassung.
Ich bitte um Tipps von euch.
Gruß
Nightwish78
Erscht a mol Glückwunsch, dass du in Süddeutschland bleibst! Ich bin selber in Bayern aufgewachsen und lebe und arbeite momentan in Baden-Württemberg.
Wenn ich du wäre, würd ich auf folgendes aufpassen:
(1) durch deinen freiwilligen Wechsel, schmälert sich ja dein pfändbares, monatliches Nettogehalt?
=> dann sind die Gläubiger schlechter gestellt, als wenn du in Bayern bliebest, egal ob dir der neue Job mehr Spaß macht etc.
(2) richtig sauber bleibst nur, wenn du des g'schickt mochst: laß dich kündigen vom bayrischen Arbeitgeber, dann meld dich beim Arbeitsamt / JobCenter arbeitssuchend und stell einen Antrag auf ALG 1 / Hartz 4. Parallel dazu bittest du den neuen Arbeitgeber evtl. 1-2 Wochen später anzufangen und läßt den Vertrag zurückdatieren auf 1 Tag vor dem Arbeitsbeginn.
Wenn der neue schwäbische Arbeitgeber frägt, warum du später anfangen möchtest, sagst du Oma/Opa/Verwandter blah ist gestorben, psych. Belastung, tiefe Trauer blah.
(3) Den ausgefüllten Arbeitslosengeldantrag und die Kündigung durch den bairischen Arbeitgeber schickst du dem TH sauber per Einwurfeinschreiben und schreibst noch a paar Zeilen von wegen "nun bin ich unverschuldet plötzlich arbeitslos, aber dennoch suche ich eifrig nach neuen Alternativen und so wahr Gott/Jesus hilft, finde ich einen neuen Job"
(4)Dann wartest du a bissel und wenn in 2-3 Tagen der Bescheid vom AA oder JC kommt, schickst du davon eine Kopie an den TH. Dann 1 Tag vor dem Beginn des neuen Jobs, schreibst du einen herzzerreißenden Brief an das AA / JC und an den TH und sagt "trarrääää, plötzlich und unerwartet, hab ich heute die freudige Mitteilung bekommen, dass mein Vorstellungsgespräch vom TT.MM.JJJJ Früchte getragen hat, hiermit melde ich mich vom Leistungsbezug ab / lieber TH schick mir scho mol den Pfändungs-Wisch für den neuen Arbeitgeber zu.
=> so würd es ein echter schlauer Baier (echter Sauhund) machen! Ja nix anbrennen lassen! Mia san olle nur Amigos ;-)