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Autor Thema: Jobwechsel/Umzug  (Gelesen 2251 mal)

pfpisa

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Jobwechsel/Umzug
« am: 05. September 2012, 12:46:17 »

Moin und Hallo !!

Leider habe ich zu meinem speziellen Fall noch keine ähnlichen Beiträge gefunden.

Nun meine Situation.
Ich bin in der WHP. Nächstes Jahr im August endet meine Insolvenz.
Bisher habe ich auch alle meine Obliegenheiten dem TH gemeldet. Es gab ab und an mal Unstimmigkeiten. Aber keine größeren Probleme.
Ich Arbeite Vollzeit und habe eine Unterhaltspflichtige Person.
Die Pfändbaren Beträge gehen vom Arbeitgeber direkt an den TH.

Jetzt habe ich zu fast 100 % die Möglichkeit mich Jobmäßig zu verbessern. Zum Anfang nächsten Jahres.
Würde dann von Niedersachsen nach NRW umziehen müssen.
Ich würde dann eine Anstellung in einer Leitenden Position übernehmen. Wobei das Gehalt etwas mehr wäre als das was ich jetzt Verdiene.( ca. 200 Euro)
Was in meinem Berufsfeld aber so normal ist.
Für mich ist das eine einmalige Change. Ohne spezielle Weiterbildung an so eine Position zu kommen.

So nun meine Frage:

Das ich dem TH und dem Gericht alles rechtzeitig bekanntgeben muss, ist mir schon klar.
Aber wie sieht es aus mit einem evtl. Antrag an das Gericht, ausnahmsweise und einmalig den Pfändbaren Betrag für einen Monat aus zu setzen. Damit die Umzugskosten auf jeden Fall gedeckt sind.
Könnte das Funktionieren?
Hat einer von Euch schon damit Erfahrung gemacht?

Und den Gläubigern würde im nach hinein die Restlichen Monate ja auch kein nachteil entstehen, da durch das mehr von meinem Gehalt ja auch höhere Beträge dann an den TH gehen würden.

Ich danke Euch schon mal im voraus



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Claus123

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Re: Jobwechsel/Umzug
« Antwort #1 am: 05. September 2012, 15:05:59 »

Claus-seit 8 Wochen mit erteilter RSB

....glaube nicht,das es so geht.....
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Der_Alte

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Re: Jobwechsel/Umzug
« Antwort #2 am: 05. September 2012, 18:31:47 »

Schließe mich der Meinung von Claus an, das so etwas nicht gehen wird.

Es besteht ja keine Pfändung mehr, sondern der pfändbare Anteil ist (vorab) an die Gläubiger (in Person des Treuhänders) abgetreten worden. Das kann man nicht so einfach aussetzen, um dann in der Zukunft etwas mehr zu zahlen.

Wenn Sie diesen neuen Job antreten, muss der Umzug entsprechend angespart werden. Das muss jeder andere Jobwechsler auch.
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tomwr

Re: Jobwechsel/Umzug
« Antwort #3 am: 05. September 2012, 19:40:42 »

Der neue AG könnte natürlich die Umzugskosten bezahlen.
Die wären der Pfändung wohl nicht unterworfen, genauso wie Reisekosten Erstattung.
Vielleicht könnte man die Umzugskosten in ein Darlehen umwandeln, dass man ab September nächsten Jahres zurückzahlt.
Müsste man aber dem AG von der Insolvenz unterrichten.

Ansonsten bliebe halt noch die steuerliche Geltendmachung der Umzugskosten, so bekommt man wenigstens einen Teil wieder. Naja und der Ausblick für nächstes Jahr ist ja das Ende der Abtretung im September und dann hat man ja auch wieder höhere Bezüge. Vielleicht kann ja auch jemand aus der Familie Geld für den Umzug vorschießen, dass man dann ab September nächsten Jahres zurückzahlt.  :wink:
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pfpisa

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Re: Jobwechsel/Umzug
« Antwort #4 am: 05. September 2012, 20:52:34 »

Erstmal Danke für Eure Antworten !! :respekt:

Habe selbst auch nicht Gedacht das so etwas geht.
Aber Fragen kostet ja nichts.Und es gibt ja immer was, was es nicht gibt. :streichel:

Die Umzugskosten könnten Angespart werden.
Wäre jedoch ein schöner Vorteil gewesen, etwas mehr Luft dabei zu haben. :dntknw:

Aber wird auch so gehen.

Ich danke Euch erstmal.
Wart mir eine Hilfe    :thumbup:
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Insokalle

Re: Jobwechsel/Umzug
« Antwort #5 am: 06. September 2012, 09:50:11 »

Nachdenken könnte man über einen Antrag nach § 850f ZPO, wonach dem Schuldner ein Teil des pfändbaren Betrages u.a. wegen besonderer Bedürfnisse aus persönlichen und beruflichen Gründen belassen werden kann.
Wie Sie richtig anmerken, fragen kostet nichts.
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