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Autor Thema: juhu RSB erteilt.. was ist jetzt mit den Verfahrenskosten?  (Gelesen 1834 mal)

bandit75

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gerade habe ich Nachricht bekommen, dass mir die RSB erteilt wurde (wurde komischerweise an einen früheren Anwalt gesendet.. aber der hat es eingescannt und gemailt.. ersmtal),

und auch das die Kosten für die WVP sich auf 595 Euro belaufen... mir wurden damals die Verfahrenskosten gestundet.. die Kosten vom Gericht sind mir bisher nicht bekannt.. auch nicht die vom Treuhänder für das Insoverfahren..

muss ich nun weiterhin dem Treuhänder irgendwas zusenden bezüglich meines Einkommens? oder bin ich ganz durch? Mir sagte jemand es läuft noch 4 Jahre weiter wegen der Verfahrenskosten, aber der Treuhänder hat doch sein Geld vorgestreckt bekommen, oder nicht?

Ich habe derzeit noch kein Einkommen über der Pfändungsgrenze.. Rente und Aufstockung..

was muss ich jetzt noch tun?

Habe mich so sehr über die RSB gefreut.. aber die Verfahrenskosten machen mir noch etwas sorgen.. bin ja praktisch noch immer nicht Schuldenfrei

würde mich über Info sehr freuen
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Insokalle

Re: juhu RSB erteilt.. was ist jetzt mit den Verfahrenskosten?
« Antwort #1 am: 28. August 2014, 19:42:13 »

Mit Erteilung der RSB endet das Insolvenzverfahren. Gleichzeitig endet die Stundung der Verfahrenskosten. Deswegen bekommen Sie eine Rechnung vom Gericht, die auch die Vergütungen enthält, die das Gericht an den TH zahlte. Die Rechnung vom Gericht müssen Sie bezahlen. Wenn Sie es nicht können, stellen Sie einen Antrag auf Verlängerung der Stundung. Nehmen Sie diesbezüglich möglichst bald Kontakt mit dem Gericht auf. Es sieht ja so aus, als wenn ein solcher Antrag Erfolg hätte.
Eine Änderung der Entscheidung über die Stundung ist nicht mehr möglich, wenn seit der Beendigung des Verfahrens vier Jahre vergangen sind, § 4b InsO. Diese Frist hat aber mit dem Insolvenzverfahren oder der WVP selbst nichts mehr zu tun.
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