"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Kann mir mal jemand weiterhelfen???  (Gelesen 2360 mal)

wassermannfrau

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Kann mir mal jemand weiterhelfen???
« am: 12. November 2007, 10:22:43 »


Hallo. . .
kann mir mal jemand verraten was nicht vom Gehalt pfändbar ist?Ich kenne meine Pfändungsgrenze,aber was ist wenn ich Fahrtkosten und Spesen mit auf der Abrechnung habe?Gibt es irgendwas, was nicht pfändbar ist-außer das was über der Grenze ist??Danke imvoraus für eure Antworten. . . lg :neutral:
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Kann mir mal jemand weiterhelfen???
« Antwort #1 am: 12. November 2007, 20:59:29 »

maßgebend sind §§850ff ZPO:
Zitat
§ 850a
Unpfändbare Bezüge

Unpfändbar sind
   1.    zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;
   2.    die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
   3.    Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
   4.    Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro;
   5.    Heirats- und Geburtsbeihilfen, sofern die Vollstreckung wegen anderer als der aus Anlass der Heirat oder der Geburt entstandenen Ansprüche betrieben wird;
   6.    Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge;
   7.    Sterbe- und Gnadenbezüge aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen;
   8.    Blindenzulagen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz