Leider für den Zeitraum der WVP ........... obwohl :gruebel:
Eigentlich sind wir bzw. ich erst seit Mai 2007 inder WVP.
Es geht um die Einkommensteuernachzahlung.
Bei uns ist es leider irgendwie komplizierter, da mein Mann und ich beide mit Absegnung des IV während des Verfahrens weiterhin selbstständig waren. Seit Mai 2006 hatten wir dann vertraglich mit dem IV vereinbart, dass wir die Geschäfte wieder eigenständig führen können, sofern wir eine bestimmte Summe monatlich an ihn abführen würden. Es gab auch einen Passus, dass bei Veränderungen von 10 % plus oder minus die Summen angepasst werden sollten. Leider hat sich unser IV - trotz Wegfalls eines von drei Geschäften - nicht daran gehalten und keine Anpassung vorgenommen. Auch unser Schreiben ans Amtsgericht mit der Bitte um Hilfe bei der Anpassung ist abgelehnt worden. Da unser IV leider ein bei uns sehr bekannter Anwalt ist und eigentlich kaum mit so Kleinvolk wie uns zu tun hat, hatten wir eigentlich beim AG bisher nie Erfolg.
In der Eröffnungsphase behielt er alle unsere Einkünfte; mein Mann bekam monatlich 500,- € Unterhalt, ich wegen meiner zwei Kinder 1.500,- €. Die Krankenversicherung mußten wir davon auch noch bezahlen. Wie gesagt, trotz Schuldnerberater ( ohne den hätten wir gar keine Chance gehabt) war gegen den IV kein Gegenankommen. Da unser Berater vor Gericht mit anderen Kollegen aus der besagten Kanzlei Kontakt hatte, erzählte er öfters von unserem Fall - natürlich ohne Namen zu nennen. Diese Kollegen waren sehr verwundert und sagten, dass bei Ihnen in der Kanzlei so etwas nie vorkommen würde!!!!! Witzig, oder? :uneinsichtig:
Naja, diese schwierige Zeit ist nun ja auch vorbei und hat uns nur stärker gemacht.... und inzwischen sind wir beide auch auschließlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt ( was dem inzwischen TH zwar nicht passt, aber uns freut).
Die Einkommensteuervorauszahlung haben wir nach grober Schätzung des Vorjahresbescheids geleistet, so daß ich denke, dass wir wohl einiges nachzahlen müssen. Hätte ich gewußt, dass wir die Erstattung selbst behalten dürfen, hätte ich mehr vorausgezahlt.... :fuchsteufelswild:
Aber ich will nicht klagen, andere sind hier viel schlimmer dran.....
So, danke dass Du Dich durch mein Geschreibse gearbeitet hast, aber ich denke, die Nachzahlung müßen wir wohl selber tragen. :heulen:
MfG
bemeyno