"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Keine Massezugehörigkeit einer Rentennachzahlung?  (Gelesen 2869 mal)

VerzweifelteStudentin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 313
Keine Massezugehörigkeit einer Rentennachzahlung?
« am: 29. Januar 2016, 10:34:16 »

hallo,

weiss jemand, ob das hier

http://www.vzbv.de/urteil/keine-massezugehoerigkeit-einer-rentennachzahlung

auch bei nachzahlung eines berufsschadensausgleichs nach dem bvg zur anwendung kommt?

danke.
Gespeichert
 

eidechse

Re: Keine Massezugehörigkeit einer Rentennachzahlung?
« Antwort #1 am: 01. Februar 2016, 12:23:56 »

In dem dort zitierten Urteil ging es um eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Für Leistungen von Sozialversicherungsträgern gilt die Sondervorschrift des § 54 SGB I. Wenn die Rente, die nachgezahlt wird, pfändbar ist, dann wird im allgemeinen bewertet, inwieweit die Rentenzahlung für die einzelnen Monate, für die die Nachzahlung erfolgt, pfändbar wäre.

Gespeichert
 

VerzweifelteStudentin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 313
Re: Keine Massezugehörigkeit einer Rentennachzahlung?
« Antwort #2 am: 01. Februar 2016, 17:46:11 »

ein berufsschadensausgleich ist aber auch keine rente.

was ist es dann?
Gespeichert
 

KarlPaul

Re: Keine Massezugehörigkeit einer Rentennachzahlung?
« Antwort #3 am: 02. Februar 2016, 06:31:31 »

Was meint Dein Treuhänder?
Eventuell brauchst Du, wenn Dir das Votum nicht gefällt, einen klar stellenden Gerichtsbeschluss vom Insolvenzgericht.
Gespeichert
 

VerzweifelteStudentin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 313
Re: Keine Massezugehörigkeit einer Rentennachzahlung?
« Antwort #4 am: 02. Februar 2016, 07:11:22 »

reagiert auf meine schreiben nicht

Gespeichert
 

eidechse

Re: Keine Massezugehörigkeit einer Rentennachzahlung?
« Antwort #5 am: 02. Februar 2016, 12:52:58 »

Zitat
ein berufsschadensausgleich ist aber auch keine rente.

Aber eine laufende Geldleistung eines Sozialversicherungsträgers. Und darauf kommt es allein an, wenn man nach § 54 Abs. 4 SGB I bewertet, wie die Pfändbarkeit gelagert ist.
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Keine Massezugehörigkeit einer Rentennachzahlung?
« Antwort #6 am: 02. Februar 2016, 16:51:13 »

ein berufsschadensausgleich ist aber auch keine rente.

was ist es dann?

Wurde im letzten Jahr schon erklärt:
Der Berufsschadensausgleich dient dazu, Einnahmen auszugleichen, die man deswegen nicht hat, weil man wegen bestimmter Gründe weniger verdient. Er ist gewissermaßen eine Lohnersatzleistung.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz