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Autor Thema: KFZ Wechsel in der Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 3288 mal)

barsoo

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KFZ Wechsel in der Wohlverhaltensperiode
« am: 07. Dezember 2008, 15:25:06 »

Hallo an alle

Meine Lebansgefährtin befindet sich in der WVP und hat ein KFZ vor der Privatinsolvenz auf sich angemeldet das über Ihre Mutter als Kreditnehmer gekauft wurde. Jetzt ist das KFZ mitlerweile so Reperaturanfällig das die Kosten immer intensiver werden, und sich ihre Mutter dazu bereiterklärt hat ein anderes KFZ über sich zu finanzieren lediglich die Anmeldung und Versicherung soll meine Lebensgefährtin so wie bei dem alten Kfz machen.

Jetzt mein Fragen : Muss sich meine Lebensgefährtin mit Ihrem TH zwecks zulassung melden?
                                      Kann Ihr die Zulsssungsstelle die anmeldung verweigern, oder ein schriftstück vom TH verlangen mit der Erlaubniss zur                                     anmeldung? 
                                     wie sieht es mit den KFZ-steuern aus werden diese mit dem neuen Fahrzeug verechnet oder erstattet und wer bekommt bei erstattung den Betrag?
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Feuerwald

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Re: KFZ Wechsel in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 07. Dezember 2008, 15:33:29 »

Meine Lebansgefährtin befindet sich in der WVP

- Insolvenzverfahren schon aufgehoben ?
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

barsoo

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Re: KFZ Wechsel in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #2 am: 07. Dezember 2008, 15:50:36 »

Hallo

Ja das Verfahren ist seit 08.2007 nach §200 InsO aufgehoben.
Das letzte Schreiben kam im Sep.2007  vom TH in dem steht das sie sich in der Wohlverhaltensperiode befindet und nach §§295 ff. Inso mehrere Verplichtungen hat.

Mfg Rene
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Feuerwald

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Re: KFZ Wechsel in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #3 am: 07. Dezember 2008, 17:30:43 »

Muss sich meine Lebensgefährtin mit Ihrem TH zwecks zulassung melden?

- Sie  muss bzw. sollte  den § 295 InsO lesen und verstehen. Das und nicht mehr sind die Obliegenheiten im RSB-Verfahren. Eine Pkw-Zulassung muss weder dem TH gemeldet werden, noch hat dieser darüber zu befinden.


Kann Ihr die Zulsssungsstelle die anmeldung verweigern, oder ein schriftstück vom TH verlangen mit der Erlaubniss zur anmeldung?

- nein.
 
wie sieht es mit den KFZ-steuern aus werden diese mit dem neuen Fahrzeug verechnet oder erstattet und wer bekommt bei erstattung den Betrag

- Es wird erstattet und vermutlich an den Kfz-Halter ausgezahlt.
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barsoo

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Re: KFZ Wechsel in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #4 am: 07. Dezember 2008, 19:55:35 »

Hallo Feuerwald und @ all

Danke für die schnelle ausfürliche Beanwortung der Angelegenheit.  :wink:
Es ist klasse das man nicht all zu alleine da steht mit dem Insolvensverfahren, sondern das es viele Helfer die sich mit dem gleichen Prob´s auseineandersetzen bzw. aus eigener erfahrung Ihre Hilfestellung geben.
Besten dank an alle!!!!!!!  :thumbup:


MFG Rene
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