"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Kindergartenkosten und Monatskarte wegen Fortbildung  (Gelesen 1837 mal)

blingbling

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Kindergartenkosten und Monatskarte wegen Fortbildung
« am: 05. Dezember 2012, 14:23:11 »

Hallo zusammen,

bin grad neu angemeldet und hab schon eine wichtige Frage.

Ich mache seit Oktober eine Fortbildung um endlich wieder ins Berufsleben zurückzukehren und bekomme deswegen vom Amt Geld für den Kindergarten als Rückerstattung sozusagen und auch das Geld für die Monatskarte rückerstattend, aber im Voraus für den jeweiligen Monat.

Wir liegen trotz dieser Erstattungen unter der Pfändungsgrenze. Ich hatte dem TH mitgeteilt, dass ich eine Fortbildung anfangen werde.

Muss dieses Geld jetzt an ihn gehen oder darf ich weiterhin darüber verfügen?

Ich danke euch.

Gespeichert
 

tomwr

Re: Kindergartenkosten und Monatskarte wegen Fortbildung
« Antwort #1 am: 05. Dezember 2012, 23:27:33 »

Wenn es unter der Pfändungsgrenze liegt, kann der IV/TH nicht darauf zugreifen.
Sofern es sich um die WVP handelt und hier nicht falsch gepostet wurde, besteht auch generell kein Zugriff auf die Beträge überhalb der Pfändungsgrenzen.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz