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Autor Thema: kontopfändund in wvh  (Gelesen 1595 mal)

angie43

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kontopfändund in wvh
« am: 02. März 2013, 20:37:13 »

Hallo,

ich bin jetzt seit 3 jahren in der wohlverhaltensphase. Ich hatte unverschuldet eine pfändung auf meinem konto.habe dieses aber bezahlt. nun meine frage...wenn eine neue pfändung aufs konto kommt, wird dann die alte pfändung wieder aktiv.ich musste deswegen ein p-konto machen.

ich danke euch für eure antwort.
lg
angela
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Insokalle

Re: kontopfändund in wvh
« Antwort #1 am: 08. März 2013, 11:02:55 »

unveeschuldet, soso
Wenn die Forderung bezahlt ist, verlangen Sie vom Gläubiger den Titel heraus und ggf. die Aufhebung der Pfändung oder den Verzicht auf die durch Pfändung erworbenen Rechte, damit die Bank weiß, dass die erste Pfändung erledigt ist.

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